Antwort Für welche Verfahren ist das Amtsgericht sachlich zuständig? Weitere Antworten – Für was ist das Amtsgericht alles zuständig

Für welche Verfahren ist das Amtsgericht sachlich zuständig?
Die Hamburger Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz über Zivilsachen bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert sind die Amtsgerichte unter anderem für Mietsachen über Wohnraum zuständig. Zudem sind die Amtsgerichte für Familiensachen zuständig.Dabei handelt es sich um die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH). Welches dieser Gerichte für eine Streitigkeit in I. Instanz zuständig ist (sachliche Zuständigkeit), hängt im Zivilrecht grundsätzlich vom sogenanten Streitwert ab.Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.

Was ist die sachliche Zuständigkeit : 1. Die sachliche Zuständigkeit gibt an, bei welcher Art von Gericht ein Prozess anhängig zu machen ist, sowie welches Gericht die in erster oder zweiter Instanz erlassenen Entscheidungen nachzuprüfen hat (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH)).

Was wird am Amtsgericht und was am Landgericht verhandelt

Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.

Was wird vor welchem Gericht verhandelt : Amtsgerichte sind grundsätzlich dann zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro geht. Landgerichte sind zuständig ab einem Streitwert von 5.000 Euro plus einem Cent. Ehe- und Kindschaftssachen sind – wenn auch streitwertunabhängig – zunächst immer vor dem Amtsgericht zu klären.

Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen.

Der Kläger hat nicht das Recht, sich eines der sachlich zuständigen Amts- oder Landgerichte für seine Klage auszusuchen. Vielmehr muss er vor demjenigen Gericht klagen, das auch örtlich für seine Klage zuständig ist.

Welche Fälle kommen zum Landgericht

In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.Die sachliche Zuständigkeit betrifft den gegen- ständlich bzw inhaltlich beschriebenen Tätigkeitsbereich einer Behörde für einen bestimmten Teil des anzuwendenden materiellen Rechts, dem eine Sachaufga- be (zB der Vollzug des Gewerberechts, des Baurechts, des Sozialrechts usw) zu- zurechnen ist (StBS 8; UL § 10 Rn 5).In Fällen von Schwerkriminalität (z.B. Mord, Totschlag, schwerer Raub), in denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind, entscheidet das Landgericht als Gericht der I. Instanz in Großen Strafkammern mit jeweils drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.

Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.

Wann ist das Landgericht sachlich zuständig : Das Landgericht ist im Wesentlichen gemäß §§ 23, 71 GVG sachlich zuständig für bürgerliche Streitigkeiten (Zivilsachen), sofern der Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs (Streitwert) an Geld oder Geldwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigt.

Wann Amtsgericht wann Landgericht Strafrecht : Bei einem Vergehen, wo als Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zu erwarten ist, entscheidet der Strafrichter. Bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe über zwei Jahre bis zu vier Jahren ist das Schöffengericht, welches sich ebenfalls beim Amtsgericht befindet, zuständig.

Welche Fälle bearbeitet das Amtsgericht

Die Amtsgerichte sind zuständig für Verbrechen (Straftaten, für die gesetzlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist) und Vergehen (alle anderen Straftaten).

Die sachliche Zuständigkeit betrifft bei alledem den gegenständlichen bzw. inhaltlichen Tätigkeitsbereich einer Behörde für einen bestimmten Teil des anzuwendenden materiellen Rechts, dem eine Sachaufgabe (z. B. Vollzug des Gewerberechts, Baurechts usw.)Inhaltsverzeichnis

  • I. Zuständigkeit.
  • Sachliche Zuständigkeit.
  • Instanzielle Zuständigkeit.
  • Örtliche Zuständigkeit.
  • Fehlerfolgen.

Welche Fälle landen vor dem Amtsgericht : Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen. In bestimmten Fällen kann der Strafrichter in einem schriftlichen Verfahren verurteilen und einen „Strafbefehl“ erlassen.