Antwort Gilt die Dublin-Verordnung noch? Weitere Antworten – Ist das Dublin Abkommen noch in Kraft
Das Dubliner Übereinkommen ist als völkerrechtlicher Vertrag formal weiter gültig, wird aber inzwischen von europäischem Recht überlagert und nicht mehr angewendet.Dublin-III-Verordnung (604/2013)
"Dublin-Verfahren". Die Verordnung ist am 19.07.2013 in Kraft getreten und hat damit die Dublin-II-Verordnung (343/2003) abgelöst. Sie gilt in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.Das Dublin-Verfahren wird hier durch den Asylantrag in Deutsch- land ausgelöst. Kein Dublin-Fall liegt vor, wenn der Betroffene in dem anderen Staat als international Schutzberechtigter anerkannt wurde, dort also schon ein Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat.
Welche Länder sind im Dublin-verfahren : Unter das Dublin-System fallen alle Personen, die in einem am System beteiligten Staat (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht endgültig entschieden wurde.
Warum wird das Dublin Abkommen nicht angewendet
Das ursprüngliche Dublin-Abkommen wurde von europäischem Recht verdrängt und wird deshalb nicht mehr angewendet. Jetzt gelten Dublin-II und Dublin-III als EU-Verordnungen. Das europäische Recht zur Aufteilung von Asylsuchenden auf die einzelnen EU-Länder entwickelt sich stetig weiter.
Wann greift Dublin-verfahren : Bevor das BAMF den Asylantrag inhaltlich prüft, wird das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt. Im Rahmen dessen wird ermittelt, ob Deutschland überhaupt für die Prüfung des Asylantrags der betreffenden Person zuständig ist und nicht ein anderer Mitgliedstaat der Dublin-Verordnung.
Bevor das BAMF den Asylantrag inhaltlich prüft, wird das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt. Im Rahmen dessen wird ermittelt, ob Deutschland überhaupt für die Prüfung des Asylantrags der betreffenden Person zuständig ist und nicht ein anderer Mitgliedstaat der Dublin-Verordnung.
Die Dublin-III-Verordnung legt die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaates fest, der für die Prüfung eines in einem EU-Mitgliedsstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist.
Wann endet Überstellungsfrist Dublin
Befindet sich die betroffene Person in Haft, beträgt die Überstellungsfrist 12 Monate. Ist die betroffene Person flüchtig, beträgt die Überstellungsfrist 18 Monate. Wird ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, ist die Überstellungsfrist bis zur Entscheidung über diesen Antrag unterbrochen.