Antwort Ist die Beratung bei Pro Familia kostenlos? Weitere Antworten – Was kostet ein Beratungsgespräch bei pro familia

Ist die Beratung bei Pro Familia kostenlos?
Unsere Beratung für Schwangere und Jugendliche sind kostenfrei. Für sonstige Leistungen wird generell ein Kostenbeitrag erhoben. Eine Beratung wird nicht an der finanziellen Situation scheitern.Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen. Wenn Sie Mitglied bei pro familia Hamburg werden, unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unsere Arbeit konkret.Zu pro familia können Sie hin gehen, wenn Sie sprechen möchten: über Sexualität, Partnerschaft, Verhütung, Kinder-Kriegen. Das nennt man Beratung. Beratung macht man in einer Beratungs-Stelle.

Ist pro familia anonym : sextra-Online-Beratung. Die E-Mail-basierte pro familia. sextra-Online-Beratung ist ebenfalls kostenlos und anonym.

Ist ein Beratungsgespräch kostenpflichtig

Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. Ist vom Auftrag die außergerichtliche Vertretung beispielsweise gegenüber dem Vermieter, Arbeitgeber oder Vertragspartner o.

Ist ein Beratungsgespräch kostenlos : Die Vergütung für ein Erstgespräch bei einem Rechtsanwalt darf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. betragen. Eine kostenfreie Erstberatung ist seit 2006 zulässig.

Für diejenigen, die bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen und einen Mehrbedarf für ihre Schwangerschaft geltend machen, gilt derselbe monatliche Betrag. Dieser beträgt aktuell 85,34 Euro pro Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über freiwillige Leistungen aus kommunalen Mitteln und/oder Landesmitteln, die jederzeit gekürzt werden können. Rückwirkende Bewilligungen im laufenden Jahr.

Wie läuft ein Gespräch bei pro familia ab

Im persönlichen Gespräch versuchen wir, die Situation mit Ihnen zu klären. pro familia berät auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch.Die Vergütung für ein Erstgespräch bei einem Rechtsanwalt darf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. betragen. Eine kostenfreie Erstberatung ist seit 2006 zulässig.Eine Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung bietet Rechtsratsuchenden die Möglichkeit, eine erste Orientierung in Bezug auf Ihren individuellen Fall zu erhalten.

Außergerichtliche Beratung

Benötigst Du als Privatperson einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten (§ 34 RVG).

Wie lange dauert die Bearbeitung bei Pro Familia : Beachten Sie bitte die Zeit für unsere Bearbeitung. Es dauert 4 bis 6 Wochen.

Wer bekommt die Erstausstattung bezahlt : Wenn du zum Beispiel Bürgergeld vom Jobcenter bekommst oder Sozialhilfe vom Sozialamt, dann kannst du Einmalleistungen für die Erstausstattung beantragen. Zusätzlich steht dir ein Mehrbedarf als Schwangere zu, den du auch beantragen solltest. Das ist ab der zwölften Schwangerschaftswoche (12. SSW) möglich.

Was darf eine Rechtsberatung Kosten

Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen.

Kurzfassung: Eine Beratung kann für Sie kostenlos sein. Die Beratungen sind dann von einem Institut oder einem Träger, welcher die Kosten für Sie übernimmt. Sie können so häufig wie Sie möchten eine Beratung in Anspruch nehmen, die Beratung bleibt kostenlos.Die Hilfe kann nur während der Schwangerschaft beantragt werden und muss rechtzeitig vor der Geburt bei der Stiftung eingehen. Die Stiftung bewilligt auf Antrag in der Regel eine einmalige Beihilfe für Erstausstattung, Kindermöbel und Schwangerschaftsbekleidung. Auf Stiftungsgelder besteht kein Rechtsanspruch.

Wie viel kostet eine Beratung : Außergerichtliche Beratung

Benötigst Du als Privatperson einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten (§ 34 RVG).