Antwort Ist die ePA verpflichtend? Weitere Antworten – Wird die ePA Pflicht

Ist die ePA verpflichtend?
Kann man die elektronische Patientenakte ablehnen Ja. Nach aktuellem Stand wird es keine Pflicht geben, die ePA zu nutzen. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, muss allerdings selbst tätig werden und dies seiner Krankenkasse mitteilen.Tatsächlich haben Patienten die Möglichkeit, der Anlage dieser Akte zu widersprechen. Gründe zum Widerspruch sehen Kritiker auch im Datenschutz. Patienten können weder zu einer elektronischen Akte gezwungen werden, noch kann ihre Krankenkasse hineinsehen.Dann sollten Sie als erstes prüfen, ob dies über die jeweilige Smartphone- oder Tablet-Anwendung Ihrer Krankenkasse möglich ist. Sollte diese Option nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie den Widerspruch schriftlich einreichen. Das geht dann entweder postalisch oder per Fax an Ihre Krankenkassen.

Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte : Ein möglicher Nachteil ist, dass nicht nur die Ärztin oder der Arzt, sondern auch die Patienten Zugriff auf die digitale Patientenakte haben. Löschen Letztere etwa unliebsame oder unangenehme Informationen, kann der behandelnde Arzt nicht mehr damit rechnen, dass die Akte vollständig ist.

Wie ePA ablehnen

Kann man die elektronische Patientenakte ablehnen Ja. Erhebt ein Versicherter bei seiner Krankenkasse Widerspruch, wird für ihn keine elektronische Patientenakte angelegt. Für jeden Versicherten, der nicht ausdrücklich widerspricht, soll die ePA künftig automatisch angelegt werden (Opt-out-Verfahren).

Ist ePA 2.0 Pflicht : Seit dem 01.01.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Anfrage eine elektronische Patientenakte kostenfrei zur Verfügung stellen. Die ePA kann als App auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones oder Tablets) sowie am PC genutzt werden. Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig.

Ende August wurde deshalb auf der Kabinettsklausur in Meseberg ein weiteres Gesetz zur elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen. Demnach sollen Anfang 2025 alle eine bekommen, die nicht widersprechen. Lauterbach hofft so bis 2026 auf eine Nutzungsquote von bis zu 80 Prozent.

Seit dem 01.01.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Anfrage eine elektronische Patientenakte kostenfrei zur Verfügung stellen. Die ePA kann als App auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones oder Tablets) sowie am PC genutzt werden. Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig.

Was spricht gegen eine elektronische Patientenakte

Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die zum Zugriff berechtigt wurden, soll die Inhalte lesen können – auch die Krankenkassen nicht. Dennoch gibt es Kritik und die Befürchtung, dass Datenmissbrauch möglich sein könnte, etwa über gehackte Smartphones.Derzeit ist ein Widerspruch noch nicht rechtskräftig, da wir bei der elektronischen Patientenakte "TK-Safe" ausschließlich das "Opt-In-Verfahren" einsetzen. Das bedeutet, dass Sie als Versicherte:r entscheiden, ob Sie eine Akte führen möchten und wer auf diese Akte zugreifen darf.Die Kosten für die Grundausstattung und das Update auf die E-Health-Anwendungen sind bereits von anderen Pauschalen der Telematikinfrastruktur abgedeckt. Für die ePA kommen folgende Pauschalen hinzu: Update zum ePA-Konnektor: 400 Euro/pauschal. PVS-Anpassung ePA: 150 Euro/pauschal.

Ein Arzt/ Psychotherapeut hat im Behandlungskontext standardmäßig Zugriff auf alle Inhalte der ePA des Patienten. Der „Behandlungskontext“ wird durch Stecken der eGK nachgewiesen. Hierdurch erhält die Praxis automatisch Zugriff auf die ePA-Inhalte für einen Zeitraum von 90 Tagen.

Wie befüllt der Arzt die ePA : die ePA befüllen

Ihren Arzt, Ihre Daten zum aktuellen Behandlungsfall in der ePA abzulegen. Sie allein entscheiden, welche Dokumente in Ihrer E-Patientenakte abgelegt werden. Sie bestimmen, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext dort gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen.

Wann muss ich der ePA widersprechen : Bis 15. Januar 2025 haben gesetzlich Krankenversicherte noch Zeit, sich für oder gegen die elektronische Patientenakte (ePA) zu entscheiden. Danach wird ohne aktiven Widerspruch automatisch eine angelegt. Schon jetzt aber kann sie genutzt und bestimmt werden, was drin steht und wer was sieht.