Antwort Ist ein Widerspruch per E-Mail gültig? Weitere Antworten – In welcher Form muss ein Widerspruch erfolgen

Ist ein Widerspruch per E-Mail gültig?
Schriftform

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich einreichen. Hierfür müssen Sie Ihre Erklärung schriftlich fixieren und eigenhändig handschriftlich unterschreiben. Eine einfache E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis nicht.Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:

  1. Adressat.
  2. Datum.
  3. Die Bezeichnung des Bescheids.
  4. Informationen zur fraglichen Entscheidung.
  5. Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
  6. Begründung für den Widerspruch.
  7. Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.

Der schriftliche Widerspruch

Sie wird nicht ausdrücklich durch den § 126 Abs. 1 BGB konkretisiert, der für die Erfüllung der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen erfordert.

Was ist ein Widerspruch in elektronischer Form : Zur Niederschrift bedeutet, sie sprechen persönlich im Jobcenter vor und diktieren dem dortigen Sachbearbeiter ihren Widerspruch und dieser schreibt das dann auf. Schriftlich heißt, mit eigenhändiger Unterschrift. In elektronischer Form bedeutet, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder Absender-authentifiziert.

Wann gilt ein Widerspruch als zugestellt

Die betroffene Person selbst oder ein von ihr Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich (formlos, auch per Fax, nicht per Email) oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.

Wann ist ein Widerspruch unzulässig : Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt unzulässig. Er wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht. Allerdings ist unter engen Voraussetzungen gegen drohende Verwaltungsakte eine vorbeugende Unterlassungsklage denkbar.

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Zwar könne ein Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings sei dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung (z.B. als De-Mail) erforderlich. Demgegenüber reiche eine einfache E-Mail nicht aus.

Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Widerspruch nicht begründet werden muss. Sie müssen aus gesetzlicher Sicht auch keine Unterlagen beilegen. Eine Begründung und weitere Unterlagen können jedoch sehr hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung des Widerspruchs ergeben.Außerdem sind bei der rechtskonformen Umsetzung mehrere kürzlich erfolgte Gesetzesänderungen des § 37 SGB X zu berücksichtigen. Nach heutiger Rechtslage (Stand: Juli 2022) gilt bei elektronischer Übermittlung der Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben.Checkliste für den Widerspruch

  • Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum.
  • die Anschrift der Behörde, an die der Widerspruch gehen muss.
  • die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen.
  • das Datum des Bescheides, gegen den der Widerspruch eingelegt wird.
  • das Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheides.


Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung.

Wie viel kostet ein Widerspruch : Seit dem 01.01.2007 ist das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig. a. für das Verfahren im Allgemeinen, 25,00 €.

Wann ist ein Bescheid ungültig : Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

Wann gilt ein Widerspruch als eingegangen

Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein. Das heißt, es reicht nicht aus, wenn er nur innerhalb der Frist losgeschickt wurde. Er muss vor Ablauf des Monats bei der Behörde angekommen sein.

Wenn Sie bei einer Behörde bzw. Sozialversicherungsträger einen Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt haben, und die Behörde nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Nach einem Antrag hat die Behörde 6 Monate Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden.Wird dem Widerspruch stattgegeben, fallen der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zur Last; wird der Widerspruch jedoch zurückgewiesen, sind die Kosten des Widerspruchsverfahrens von Ihnen zu tragen.

Wie lange hat eine Behörde Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten : Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.