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Ist es strafbar jemanden Einzuparken?
Zunächst einmal: Ja, wenn man einen Falschparker absichtlich zuparkt, erfüllt man den Straftatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB. Nach § 240 Abs.Sogar die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr vor. Und auch wenn Sie über das Verhalten eines „Parkplatzdiebes“ heftig erzürnt sind: Zuparken sollten Sie den anderen Wagen nicht. Das wäre wiederum eine strafbare Nötigung oder sogar Freiheitsberaubung.Zuparken kann ein echtes Ärgernis darstellen. Aber ist es auch eine Straftat Ja, wenn es den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Dabei handelt es sich gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Drohung oder Gewaltanwendung, die eine andere Person rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.

Ist es strafbar jemanden einparken : Das Halten und Parken auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten ist verboten. Ist deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt, so gilt dieses Verbot auch 5m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus Sicht des ankommenden Verkehrs.

Was gilt als zuparken

Wann liegt rechtlich ein Zuparken vor Nach gesetzlichen Vorschriften ist ein Zuparken im Straßenverkehr immer dann gegeben, wenn ihr Wagen durch andere Fahrzeuge in seiner Fortbewegung behindert wird.

Ist zuparken Nötigung : Gilt das Zuparken als Nötigung Der Rechtsprechung zufolge gilt das Zuparken dann als Nötigung, wenn es vorsätzlich geschieht.

Dafür müssen Sie aber die Polizei oder das Ordnungsamt hinzurufen. Auf öffentlichen Straßen und Flächen gilt die Straßenverkehrsordnung und somit auch das Straf- und Bußgeldrecht. Deswegen veranlassen hier die Polizei oder das Ordnungsamt, wenn nötig, dass der "Falschparker" abgeschleppt wird.

Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten hat mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zur Folge. Abhängig von der Dauer und den Umständen des Parkverstoßes können aber auch 30 Euro fällig sein.

Wie darf geparkt werden

Wo nicht gehalten werden darf, ist grundsätzlich auch das Parken verboten. Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand parken. Linksparken, also entgegen der Fahrtrichtung, ist nur in Einbahnstraßen und bei am rechten Fahrbahnrand verlaufenden Straßenbahnschienen möglich.Aktuelle Bußgeldtabelle zum Thema „Zugeparkt“

Beschreibung Bußgeld Punkte
… über 3 Stunden 20 €
… über 3 Stunden mit Behinderung 30 €
Parken in zweiter Reihe 55 €
… mit Behinderung 80 € 1

Strafen für Falschparken: Aktuelle Bußgelder für Parkverstöße

Beschreibung Bußgeld
… bis zu 3 Stunden 35 €
… über 3 Stunden 40 €
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt 55 €
… mit Behinderung 70 €


Das hängt von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit ab. Für kleinere Verfehlungen im Straßenverkehr ist ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro vorgesehen. Das Parken in zweiter Reihe kostet beispielsweise 55 Euro, wer die erlaubte Parkzeit um 30 Minuten überschreitet, muss 20 Euro bezahlen.

Was tun wenn jemand die Einfahrt zugeparkt : Wer ist zuständig Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen. Dieses wird in der Regel aber nur tätig, wenn Sie die Kosten übernehmen.

Wie lange kontrolliert das Ordnungsamt : Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag 7 bis 1 Uhr
Freitag, vor Feiertagen und an Brückenstagen 7 bis 2 Uhr
Samstag 10 bis 2 Uhr
Sonntag, Feiertag 10 bis 1 Uhr

Wer haftet bei parkverstößen

Rechtlicher Hintergrund. Für Parkverstöße gilt die „Halterhaftung“. Das heißt: Der Halter muss 23,50 Euro Verfahrenskosten zahlen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das ist manchmal günstiger als das fällige Verwarnungs- oder Bußgeld.

Sie können dies dem Verkehrsdienst unmittelbar telefonisch mitteilen, möglich ist aber auch eine schriftliche Anzeige an die Bußgeldstelle. Wenn Sie als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde machen möchten, erstatten Sie eine sogenannte Fremdanzeige.Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit für die Sie einen Strafzettel erhalten. Die Ordnungswidrigkeit wird je nach Verstoß mit einem Verwarngeld zwischen 10 und 110 EUR belegt.

Wann ist zuparken Nötigung : Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Zuparken als Nötigung und somit als Straftat gewertet wird. Allerdings ist dies laut Strafgesetzbuch nur der Fall, wenn Personen widerrechtlich mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gedrängt werden.