Antwort Kann ich mit meiner AOK im Ausland versichert? Weitere Antworten – Ist man bei der AOK automatisch im Ausland versichert

Kann ich mit meiner AOK im Ausland versichert?
Egal, ob Job, Praktikum oder Freiwilligenarbeit: Wer nur zeitweise im Ausland arbeitet, kann bei der AOK krankenversichert bleiben.Auch im Ausland sind Sie bestens geschützt. Hierzu nutzen Sie die Rückseite – die Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine persönliche Karte. Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die zuletzt zugesandte eGK.Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.

Kann ich im Ausland zum Arzt gehen AOK : Die AOK kann sich an einer geplanten Behandlung im Ausland beteiligen, auch wenn das Zielland nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Voraussetzung ist, dass mit dem Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Ist meine deutsche Krankenversicherung im Ausland gültig

Bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Monat (bei manchen Versicherungen auch länger) gilt der übliche Krankenversicherungsschutz auch im Ausland. Bei einem dauerhaften Umzug ins europäische Ausland (EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen) gilt die private Krankenversicherung ebenfalls unverändert fort.

In welchen Ländern bin ich krankenversichert : In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC). Mit ihr sind Sie auch in allen EU-Staaten sowie vielen weiteren Ländern Europas und sogar einigen außereuropäischen Staatsgebieten gut abgesichert.

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Notfall in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz behandeln lassen.

Ist man im EU Ausland krankenversichert

Bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Monat (bei manchen Versicherungen auch länger) gilt der übliche Krankenversicherungsschutz auch im Ausland. Bei einem dauerhaften Umzug ins europäische Ausland (EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen) gilt die private Krankenversicherung ebenfalls unverändert fort.In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der Europäischen Union In allen Ländern der EU besteht ein Basisschutz durch die GKV. Dies gilt ebenso für Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum), die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland.

Für welche Länder braucht man einen Auslandskrankenschein : Den Auslandskrankenschein brauchen Sie übrigens nur für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei. Alternativ können Sie den Auslandskrankenschein auch telefonisch unter 0800 – 285 85 85 anfordern. Für Anrufer aus dem Ausland gilt die +49 40 460 66 25 00.

Bin ich auch im Ausland krankenversichert : Gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen EU-Ausland

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab.