Antwort Kann ich Mutterschaftsgeld online beantragen? Weitere Antworten – Wie stelle ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld

Kann ich Mutterschaftsgeld online beantragen?
Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie die Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Tag der Geburt von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Hebamme. Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, sobald Sie diese Bescheinigung haben, indem Sie das Formular verwenden, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen.Versicherte Schwangere, die erwerbstätig sind oder Arbeitslosengeld beziehen, können Mutterschaftsgeld beantragen. Der Antrag muss sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin gestellt werden und eine aktuelle Bescheinigung über den Entbindungstermin ist erforderlich.Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenärzt oder Hebamme zwei Bescheinigungen aus, mit denen Schwangere zum einem ihr Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse beantragen und zum anderen den Arbeitgeber informieren sollten.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Mutterschaftsgeld : Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag.

Wird Mutterschaftsgeld automatisch gezahlt

Mutterschaftsgeld erhältst Du nicht automatisch, Du musst es beantragen. Am besten machst Du Dich schon vor dem Beginn Deines Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Du musst Deinen Antrag entweder bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

Wer füllt Antrag auf Mutterschaftsgeld aus : Bitte drucken Sie die Bescheinigung aus und lassen Sie diese frühestens zu Beginn Ihrer Schutzfrist von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausfüllen (das Formular kann vom Arbeitgeber vor Ausdruck auch online ausgefüllt werden). Das Formular muss unterschrieben und mit Firmenstempel versehen werden.

Ihr Arbeitgeber ist zur Leistung des Zuschusses verpflichtet, wenn Ihr durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn vor Beginn der Mutterschutzfristen höher ist als 13 Euro. Also ab einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro. Sie erhalten im Juni, Juli und August ein monatliches Nettogehalt von 1.800 Euro.

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.

Wer zahlt nach 8 Wochen Mutterschutz

Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.Wenn innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wird, erhalten Sie für zwölf Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Der Arzt/die Ärztin stellt Ihnen in diesem Fall eine Bescheinigung aus, die Sie dann bei uns einreichen.Die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt in der Regel sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung.

Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Mutterschaftsgeld beantragen, wenn ein Anspruch bei der Krankenkasse besteht: Beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld benötigt der Arbeitgeber keinen expliziten Antrag.

Wird das Mutterschaftsgeld direkt von der Krankenkasse überwiesen : Beantragt wird das Geld direkt bei der Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgelds liegt seitens der Krankenkasse bei 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber zahlt den Rest. In der Summe muss die Lohnfortzahlung dem Durchschnitt der letzten drei Nettogehälter entsprechen.

Wann bekomme ich die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld : Bitte Deinen Arzt oder Deine Hebamme um ein „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“. Du erhältst es kostenfrei frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Die Bescheinigung enthält eine Ausfertigung für die Krankenkasse und eine weitere, die Du Deinem Arbeitgeber vorlegen kannst.