Antwort Wann fällt der Soli für alle weg? Weitere Antworten – Wann wird der Soli abgeschafft
Seit 2021 wurde der "Soli" für die miesten abgeschafft. Ob Sie davon profitieren und wie Sie den Solidaritätszuschlag berechnen, erfahren Sie hier. Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für SieWer ledig und sozialversicherungspflichtig ist und im Jahr nicht mehr als etwa 73.000 Euro brutto verdient, muss keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen, ist also vom Wegfall des Soli betroffen. Die Gleitzone befindet sich nun bis zu einem Einkommen von rund 109.000 Euro. In dieser erfolgt eine schrittweise Erhöhung.Das heißt: Die Milderungszone bleibt und die Freigrenzen wurden deutlich angehoben. Statt unter 972 Euro muss ein Single 2023 nun unter 18.130 Euro (Stand 2024) Lohnsteuer im Jahr bleiben, um keinen Solidaritätszuschlag zahlen zu müssen.
Wie lange gibt es den Solidaritätszuschlag noch : Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Für die übrigen wird er wohl noch eine Zeitlang erhalten bleiben: Das oberste Steuergericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Weitererhebung bestätigt. Wir fassen das Wichtigste zum "Soli" zusammen.
Wer zahlt noch Soli ab 2024
Freigrenze steigt 2024 auf mehr als 18.000 Euro
Diese jährliche Freigrenze wurde 2023 auf 17.543 Euro (für Paare 35.086 Euro) und im Jahr 2024 auf 18.130 Euro (für Paare 36.260 Euro) angehoben. Entsprechend ist ab den jeweiligen Werten 2023 und 2024 kein Soli mehr fällig.
Welche Bundesländer zahlen Soli : Diese Abgabe wurde immer schon von allen Deutschen – egal ob aus West oder Ost – gezahlt. Wichtig ist, dass die Einnahmen aus dem Soli nicht zweckgebunden sind und somit nicht nur nach Ostdeutschland fließen, sondern für verschiedene Dinge eingesetzt werden können. Seit 2021 ist der Soli weitgehend abgeschafft.
Seit 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben werden, wenn das Einkommen unter 73.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 151.000 Euro (Verheiratete) liegt. Das sind rund 90 Prozent der Steuerzahler. Für weitere 6,5 Prozent fällt der Soli zumindest teilweise weg.
Freigrenze steigt 2024 auf mehr als 18.000 Euro
Diese jährliche Freigrenze wurde 2023 auf 17.543 Euro (für Paare 35.086 Euro) und im Jahr 2024 auf 18.130 Euro (für Paare 36.260 Euro) angehoben. Entsprechend ist ab den jeweiligen Werten 2023 und 2024 kein Soli mehr fällig.
Warum zahlen manche keinen Solidaritätszuschlag
Seit 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben werden, wenn das Einkommen unter 73.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 151.000 Euro (Verheiratete) liegt. Das sind rund 90 Prozent der Steuerzahler. Für weitere 6,5 Prozent fällt der Soli zumindest teilweise weg.Schon im Koalitionsvertrag Ende 2021 haben SPD, FDP und Grüne vereinbart, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften abzuschaffen. Alle, die die Kombination nutzen, sollen stattdessen automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor rutschen.Für Bürgerinnen und Bürger. Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.
Erhöhung des Grundfreibetrages: Mit dem 1. Januar 2024 wird der Grundfreibetrag um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Ehepaare erhalten zusammen den doppelten Grundfreibetrag. Ausgleich der kalten Progression: Die Tarifeckwerte werden im Verhältnis zur erwarteten Inflation nach rechts verschoben.
Wird der Soli noch bezahlt : Wann fällt der Soli weg
Seit 1. Januar 2021 ist für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zahlung des Solidaritätszuschlags weggefallen. 90 Prozent der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen müssen ihn seitdem nicht mehr bezahlen.
Was passiert wenn Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft wird : Die Ampel hatte schon 2021 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Damit fiele die Möglichkeit weg, im Laufe des Steuerjahres das größere Einkommen weniger und das kleine Einkommen höher zu besteuern.
Wird Steuerklasse 3 und 5 wirklich abgeschafft
Mehr ist noch nicht passiert: Es gibt kein Gesetz, und selbst ein Gesetzentwurf ist nicht in Sicht. »Eckpunkte« existieren allenfalls als Gerücht. Das bedeutet auch, dass die Steuerklassen III und V nicht in absehbarer Zeit abgeschafft werden.
Grundfreibetrag und Einkommensteuer
Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer 2024 |
---|---|
Zu versteuerndes Einkommen 150.000 € | Einkommensteuer 2024 52.397,87 € |
Zu versteuerndes Einkommen 200.000 € | Einkommensteuer 2024 73.397,87 € |
Zu versteuerndes Einkommen 300.000 € | Einkommensteuer 2024 116.063,12 € |
April 2024 wird die Grenze für Paare von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Wer gemeinsam ein höheres Einkommen erzielt, erhält dann kein Elterngeld mehr. Erhöhung der Erwerbsminderungsrente: Ab Juli 2024 gibt es eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, abhängig vom Rentenbeginn.
Wann wird 3 und 5 abgeschafft : Perspektivisch soll das Ehegattensplitting in der aktuellen Form also tatsächlich mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden. Ein genauer Zeitpunkt dafür ist aber aktuell noch nicht bekannt. Der 01. Januar 2025 gilt als realistisches Datum.