Antwort Wann ist ein Widerspruch unzulässig? Weitere Antworten – Wann ist ein Widerspruch nicht statthaft
Da eine Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO nur gegen einen „Verwaltungsakt“ erhoben werden kann, ist der Widerspruch nicht „statthaft“, solange ein Verwaltungsakt noch nicht vorliegt139e. Die Statthaftigkeit eines Widerspruchs setzt also voraus, dass der Verwaltungsakt bereits „existent“ geworden ist.Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Widerspruch nicht begründet werden muss. Sie müssen aus gesetzlicher Sicht auch keine Unterlagen beilegen. Eine Begründung und weitere Unterlagen können jedoch sehr hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung des Widerspruchs ergeben.Vorverfahren ist entbehrlich, wenn sich Beklagter/Widerspruchsbehörde sachlich auf die Klage eingelassen hat, ohne das Fehlen des Vorverfahrens zu rügen, und Klageabweisung beantragt hat.
Wann ist ein Widerspruch rechtsgültig : Der Widerspruch wird nur dann zur Entscheidung in der Sache angenommen („ist zulässig“), wenn er die entsprechende Form beachtet und innerhalb der Widerspruchsfrist bei der richtigen Behörde eingeht. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes, gegen den Sie sich wenden wollen.
Kann ein Widerspruch abgelehnt werden
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Wer prüft Widerspruch : Die Widerspruchsbehörde prüft zunächst, ob der Widerspruch zulässig ist, d. h. insbesondere, ob dieser rechtzeitig eingelegt wurde. Anschließend prüft sie den erlassenen Bescheid, gegen den der Widerspruch erhoben wurde, auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin.
Ist der Widerspruch nicht begründet, wird er abgelehnt. Die Entscheidung und der Verwaltungsakt bleiben unverändert bestehen.
Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.
Was muss ich bei einem Widerspruch beachten
Wie schreibe ich den Widerspruch
- Adressat.
- Datum.
- Die Bezeichnung des Bescheids.
- Informationen zur fraglichen Entscheidung.
- Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
- Begründung für den Widerspruch.
- Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.
- Ihre Unterschrift.
Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum. die Anschrift der Behörde, an die der Widerspruch gehen muss. die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen. das Datum des Bescheides, gegen den der Widerspruch eingelegt wird.Um Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid zu erheben, wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen. Alternativ können Sie zum Beispiel auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Bei dieser Vertretung können Ihnen Kosten entstehen.
Bei dem Widerspruch handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Der Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung hat daher Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.
Was wird bei einem Widerspruch geprüft : Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht ein- verstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.
Was passiert wenn Widerspruch abgelehnt wird : Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Was ist wichtig bei einem Widerspruch
Inhalt eines Widerspruchs: Was sollte drinstehen
- Name des Empfängers.
- Anschrift beider Parteien.
- Grund für den Widerspruch.
- Erläuterung der Unwirksamkeit.
- Unterschrift des Arbeitnehmers.
Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:
- Adressat.
- Datum.
- Die Bezeichnung des Bescheids.
- Informationen zur fraglichen Entscheidung.
- Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
- Begründung für den Widerspruch.
- Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Wie sollte ein Widerspruch aussehen : Ein schriftlicher Widerspruch sollte folgende Informationen beinhalten:
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.