Antwort Wann kommt der heizkostenzuschuss in NRW? Weitere Antworten – Wann werden die 415 € Heizkostenzuschuss ausbezahlt

Wann kommt der heizkostenzuschuss in NRW?
Konkret plant die Bundesregierung, Wohngeldempfängerinnen und -empfängern für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss zu zahlen: für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.Der Heizkostenzuschuss II muss nicht beantragt werden. Er wird im Winter 2022/2023 automatisch ausgezahlt. Die auszahlende Stelle ist entweder die Wohngeldstelle oder die zuständige Stelle für die Ausbildungshilfe (zum Beispiel Studierendenwerk oder BAföG -Amt).Zweite Auflage Anfang 2023

Anfang 2023 folgt nun die zweite Auflage. Dafür hat der Bundesrat bereits im Oktober 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss gebilligt. Das Gesetz trat am 16. November in Kraft, möglichst bis Februar sollen die jeweiligen Länder die Zuschüsse an die Anspruchsberechtigten auszahlen.

Wann wird der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger gezahlt : Die meisten Wohngeldempfänger dürften ihren Heizkostenzuschuss II bereits bekommen haben, Zahltag war der 30. Januar 2023. Allerdings gibt es auch einige Betroffene, die sich noch etwas gedulden müssen oder gar komplett durchs Raster fallen.

Wann kommt heizkostenzuschuss 2 NRW

4. Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt

Bundesland via BAföG via Wohngeld
Nordrhein-Westfalen ab 28.02.23 ✅ ab 16.01.23
Mecklenburg-Vorpommern Ende März 2023 Ende Februar 2023
Rheinland-Pfalz ab 14.02.23 ✅
Saarland ab 13.02.23 ✅

Wann kommt der zweite heizkostenzuschuss in NRW : Ab dem 16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT. NRW an rund 169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus. Die Summe der Auszahlungen wird voraussichtlich rund 97 Millionen Euro betragen.

Wohngeld-Empfänger erhalten zwischen September und Dezember 2022 einmalig einen Heizkostenzuschuss . Er beträgt 415 Euro für einen Single-Haushalt und 540 Euro für zwei Personen.

Konkret plant die Bundesregierung, Wohngeldempfängerinnen und -empfängern für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss zu zahlen: für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.

Wann wird der Heizkostenzuschuss für 2024 ausgezahlt

Presseaussendung · 15.10.2023 Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024: Auszahlung startet am 16.Oktober LH Wallner und LR Wiesflecker: Erhöhung auf 500 Euro, unbürokratische Auszahlung.