Antwort Wann müssen Zutaten angegeben werden? Weitere Antworten – Wann ist kein Zutatenverzeichnis erforderlich

Wann müssen Zutaten angegeben werden?
Für eine Reihe von Lebensmitteln gelten Ausnahmen – sie müssen kein Zutatenverzeichnis tragen. Dies sind im Wesentlichen unverarbeitetes Obst und Gemüse, Tafelwasser mit Kohlensäure, Essig sowie Lebensmittel, die nur aus einer Zutat bestehen.Seit Juni 2021 darf über Zusatzstoffe analog zu den Allergenen auch mündlich informiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die erforderlichen Angaben müssen den Gästen auf deren Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels mitgeteilt werden.Diese Zutaten lösen 90 Prozent aller Lebensmittelunverträglichkeiten aus und sind deshalb kennzeichnungspflichtig:

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen inklusive verwandte Sorten wie Dinkel, Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon)
  • Krebstiere.
  • Eier.
  • Fisch.
  • Erdnüsse.
  • Sojabohnen.

Welche Zutaten müssen nicht angegeben werden : Keine Kennzeichnung: Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

  • Süßstoff Aspartam.
  • Vitamin B (Riboflavin)
  • Geschmacksverstärker Glutamat.
  • Cystein, der als Zusatzstoff in Backmischungen für das lockere Volumen von Brötchen sorgt.

Ist eine Zutatenliste Pflicht

Grundsätzlich sind auf jedem vorverpackten Lebensmittel alle Zutaten anzugeben, die im Lebensmittel enthalten sind. Die Zutaten sind dabei absteigend nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt ihrer Herstellung aufgelistet.

Wann muss ein Zusatzstoff nicht deklariert werden : Nein, es gibt zwei wichtige Ausnahmen. Das sind Zusatzstoffe, die bei der Herstellung zugesetzt werden, aber im Produkt keine technologische Wirkung mehr haben oder entfernt werden.

Zusatzstoffe gelten als Zutaten und sind nach einer bestimmten Regel in der Zutatenliste aufzuführen: Erst wird die Kategorie genannt, dann entweder der Name oder die E-Nummer, beispielsweise „Farbstoff Kurkumin“ oder „Farbstoff E 100“.

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Waren, die weniger als fünf Gramm wiegen. Bei konzentrierten Produkten (z. B. für Suppen und Soßen) muss wiederum angegeben werden, wie viele Liter/Milliliter das zubereitete Produkt ergibt.

Welche Kennzeichnungen sind Pflicht

Lebensmittel in Fertigpackungen müssen folgende Pflichtkennzeichnungen tragen: die Bezeichnung des Lebensmittels (nicht zu verwechseln mit dem Produktnamen) die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Allergene. das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum.Inhaltsstoffe sind Substanzen, die natürlicherweise in den Lebensmitteln vorkommen. Zusatzstoffe werden hingegen aus technologischen Gründen einem Lebensmittel zugesetzt.Bei Lebensmitteln in Flüssigkeit muss das Abtropfgewicht angegeben sein, beispielsweise: „Ananas in Scheiben, Füllmenge 500Gramm, Abtropfgewicht 390 Gramm“. Auf jedem Lebensmittel müssen Namen und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers angegeben werden.

Hieran können Sie erkennen, ob das Produkt Zutaten enthält, die Sie vermeiden möchten: Bei verpackten Lebensmitteln müssen – mit einigen Ausnahmen – die für das Produkt verwendeten Zutaten, darunter auch Zusatzstoffe und Aromen, aufgelistet werden.