Antwort Wann muss ausgeschrieben werden? Weitere Antworten – Wann ist keine Ausschreibung erforderlich
Die Freihändige Vergabe kann gem. § 3a Abs. 4 Satz 2 VOB/A bis zu einem Auftragswert von € 10.000,00 ohne Umsatzsteuer erfolgen.Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Der Auftraggeber kann festlegen, ob die Angebote nur für ein Los, für mehrere oder für alle Lose eingereicht werden dürfen.Dies gilt zunächst ab einem Netto-Auftragswert von 209.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und 5.225.000 Mio. Euro für Bauleistungen. Ab dieser Grenze müssen die Aufträge grundsätzlich EU-weit ausgeschrieben werden. Gesetzlich ist diese Pflicht in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Wann muss nach VOB ausgeschrieben werden : Ab einer bestimmten Auftragsgrenze ist die EU-weite Ausschreibung verpflichtend. Definiert werden diese Grenzen als sogenannte Schwellenwerte. Die wichtigsten Schwellenwerte sind Folgende: 5.350.000 Euro für Bauaufträge und Konzessionen.
Wann ist eine Direktvergabe möglich
Wenn in einem Verfahren keine oder nur ungeeignete Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden, ist eine Direktvergabe zulässig. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags dürfen dabei nicht geändert werden.
Bis wann freihändige Vergabe : Für die freihändige Vergabe hat die Gesetzgebund keine Fristen festgelegt und keine Form vorgegeben. Daher kann sich das Verfahren über einen langen Zeitraum und zahlreiche Verhandlungsrunden hinziehen.
Die Angebotsfrist beträgt im Regelfall 35 Kalendertagen im offenen Verfahren und 30 Kalendertage im nicht offenen Verfahren und für das Erstangebot im Verhandlungsverfahren. Bei Dringlichkeit ist eine Verkürzung auf bis zu 10 Tage möglich.
- Öffentliche Ausschreibung.
- Beschränkte Ausschreibung, eventuell mit Teilnahmewettbewerb.
- Freihändige Vergabe (VOB/A und VOL/A) bzw.
- Verhandlungsvergabe (UVgO)
Wie viele Angebote bei freihändiger Vergabe
Freihändige Vergabe: 3 Angebote
Dieses Verfahren entspricht der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen – siehe § 12 Abs. 1 UVgO.Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe
Diese Vergabeart stellt eine Ausnahme vom Regelfall (öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb) dar und darf nur durchgeführt werden, wenn die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände dies rechtfertigen.Bei einer öffentliche Ausschreibung fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Eignung wird also mit Wertung der Angebote geprüft. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
für allgemeine Aufträge oberster und oberer Bundesbehörden bei 139.000 EUR, für Aufträge besonderer Sektorenauftraggeber bei 428.000 EUR, im Übrigen bei 214.000 EUR (Stand 1.1.2020).
Welche Dienstleistungen müssen ausgeschrieben werden : Ausgeschrieben werden Bau-, Liefer- und Dienstleistungen: Lieferaufträge sind Verträge zur Beschaffung von Waren. Als Vertragsformen kommen u.a. Kauf, Ratenkauf, Leasing, Miete und Pacht in Frage.
Welche Leistungen sind nicht Ausschreibungspflichtig : Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die sogenannte Ausschreibungspflicht nicht bei Direktkäufen besteht. Bei Direktkäufen handelt es sich um Leistungen, die unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden, kann.
Welche 2 Schwellenwerte gibt es
Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die zwei Kategorien Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich.
So sind beispielsweise gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB der Erwerb, die Miete und die Pacht von Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden ungeachtet ihrer Finanzierung vom Vergaberecht ausgenommen.Liegt der Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte, gilt das EU-Vergaberecht (Kartellvergaberecht) und Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. Liegt der Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte, gelten die Regeln des Haushaltsvergaberechts.