Antwort Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen AOK? Weitere Antworten – Was braucht die AOK für Mutterschaftsgeld

Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen AOK?
Die AOK zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie freiwillig oder pflichtversichertes Mitglied sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Weitere Voraussetzungen sind: Sie stehen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis. Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.Häufig finden Sie das notwendige Formular auf der Webseite Ihrer Versicherung. Fügen Sie dem Antrag die ärztliche Bescheinigung bei und senden Sie alles postalisch und unterschrieben an Ihre Krankenkasse. Die Bescheinigung müssen Sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenärzt oder Hebamme zwei Bescheinigungen aus, mit denen Schwangere zum einem ihr Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse beantragen und zum anderen den Arbeitgeber informieren sollten.

Wie lange dauert es bis das Mutterschaftsgeld überwiesen wird : Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrags beim BAS dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.

Wie stelle ich Antrag auf Mutterschaftsgeld AOK

Wohin mit den Anträgen

  1. bequem und digital über das Onlineportal „Meine AOK"
  2. per Post an folgende Adressen.
  3. vor Ort in Ihrem AOK-Kundencenter.
  4. oder über das Onlineformularcenter.

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber : Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Vielen Arbeitgebern genügt ein formloses Schreiben. Möchte Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft, kann Ihnen diese Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Hebamme ausstellen. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

Bitte drucken Sie die Bescheinigung aus und lassen Sie diese frühestens zu Beginn Ihrer Schutzfrist von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausfüllen (das Formular kann vom Arbeitgeber vor Ausdruck auch online ausgefüllt werden). Das Formular muss unterschrieben und mit Firmenstempel versehen werden.

Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Vielen Arbeitgebern genügt ein formloses Schreiben. Möchte Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft, kann Ihnen diese Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Hebamme ausstellen. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

Wer meldet Mutterschutz beim Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich über die Schwangerschaft oder die Stillzeit mit Namen und Beschäftigungsdaten der Frau zu benachrichtigen.Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag.Mutterschaftsgeld erhältst Du nicht automatisch, Du musst es beantragen. Am besten machst Du Dich schon vor dem Beginn Deines Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Du musst Deinen Antrag entweder bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Sie bei uns einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Um den Online-Antrag ohne Unterbrechung ausfüllen zu können, sollten Sie sich diese Informationen zusammenstellen: Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes. Angaben zu Ihrer Krankenversicherung.

Was muss ich vor der Geburt beim Arbeitgeber einreichen : Benötigte Unterlagen

  • Frauenärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft bzw. den Geburtstermin.
  • Formular von der Krankenversicherung oder formloser Brief.
  • Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung über Entbindungstermin.

Was braucht der Arbeitgeber für den Mutterschutz : Sie müssen ihr mindestens das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate zahlen (sogenannter Mutterschaftslohn). Es besteht also für Sie als Arbeitgeber die Pflicht zu einer Entgeltfortzahlung im Mutterschutz – das gilt übrigens auch für Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld.

Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld ab

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.

Beantragt wird das Geld direkt bei der Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgelds liegt seitens der Krankenkasse bei 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber zahlt den Rest. In der Summe muss die Lohnfortzahlung dem Durchschnitt der letzten drei Nettogehälter entsprechen.