Antwort Was darf beim Bürgergeld angerechnet werden? Weitere Antworten – Was wird alles auf das Bürgergeld angerechnet

Was darf beim Bürgergeld angerechnet werden?
Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf, der in Höhe der so genannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.Einige Einkommen werden dagegen nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Blindengeld oder das Pflegegeld bei Vollzeitpflege.Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz-4-Leistungen. Eine alleinstehende Person bekommt im Jahr 2024 als Regelbedarf 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1.012 Euro. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizkosten.

Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen ohne Abzüge : Wie viel darf ich mit einem Minijob zum Bürgergeld hinzu verdienen Wenn du Bürgergeld bekommst und dir mit einem 538-Euro-Job/Minijob etwas dazuverdienen willst, darfst du 187,60 Euro behalten. Das bedeutet, dass dir 350,40 Euro vom Bürgergeld abgezogen werden.

Was zählt nicht als Einkommen

Nicht als Einkommen gewertet werden zudem Rückerstattungen von Vorauszahlungen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben (zum Beispiel Stromkosten). Anrechnungsfrei ist auch Schmerzensgeld. Zinserträge aus Schmerzensgeld werden jedoch als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet.

Wie viel Freibetrag hat man beim Bürgergeld : Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in der Karenzzeit zudem Erspartes behalten dürfen. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze jeweils bei 15.000 Euro.

Nicht angerechnet werden u.a. Leistungen der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Einkommen der Eltern, wenn Hilfesuchende schwanger sind oder ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut, zweckbestimmte öffentlich rechtliche Leistungen oder Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in der Karenzzeit zudem Erspartes behalten dürfen. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze jeweils bei 15.000 Euro.

Welches Vermögen ist unantastbar

Kein anrechenbares Vermögen ist ein selbstgenutztes Eigenheim oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessene Größe nicht überschreitet.Haben Sie einen Minijob und erhalten monatlich 520 EUR, bleiben 100 EUR komplett anrechnungsfrei. Von den übrigen 420 EUR werden Ihnen 80 % (336 EUR)auf Ihre Leistungen angerechnet, die restlichen 20 % (84 EUR) bleiben Ihnen zur freien Verfügung.Minijobberinnen und Minijobber sollten allerdings den Freibetrag beachten. Neben dem Bezug von Bürgergeld können Minijobberinnen und Minijobber 100 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Einkommen aus dem Minijob, das den Freibetrag übersteigt, wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet.

Zum Schonvermögen: 3.100 EUR Vermögen steht jedem frei, unabhängig vom Alter. Bis zu dieser Grenze darf es nicht zu einer Anrechnung kommen. Abhängig vom Alter kann diese Grenze höher liegen. Ausgehend davon, dass Sie 1962 geboren sind, beträgt Ihr Schonvermögen 9.900 EUR.

Welche Einnahmen muss ich dem Jobcenter melden : Kapital- und Zinserträge. Renten jeder Art. Einmalige Einnahmen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften) Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Was ist das Anzurechnendes Einkommen : Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.

Wird Erspartes bei Bürgergeld angerechnet

Auch Vermögen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, wenn es verwertbar ist. Das heißt, es wird vom Jobcenter geprüft, ob Sie Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt nutzen können.

Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen sind frei (Grundfreibetrag). Bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro gibt es weitere Freibeträge bis maximal 180 Euro. Verdienen Sie mehr als 1.000 Euro kommen noch einmal weitere Freibeträge bis maximal 20 Euro (50 Euro, wenn Sie Kinder haben) dazu.Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten.

Wird Minijob angerechnet bei Bürgergeld : Minijob-Anrechnung beim Bürgergeld

Wer also 538 Euro mit einem Minijob hinzuverdient, hat im Monat 189,40 Euro zusätzlich zum Bürgergeld zur Verfügung. Die restlichen 348,60 Euro (538 Euro – 189,40 Euro), die den Freibetrag übersteigen, werden als Einkommen angerechnet und kürzen die monatliche Auszahlung.