Antwort Was ist bei einem Autounfall zu tun? Weitere Antworten – Wer meldet den Unfall bei der Versicherung
Wer in einen Autounfall verwickelt ist, muss dies grundsätzlich seiner Kfz-Versicherung mitteilen. Als Unfallverursacher musst du deine Versicherung umgehend informieren. Bist du Geschädigter, musst du sowohl deine eigene Kfz-Versicherung als auch die des Unfallgegners über den Schaden unterrichten.Verhalten bei Autounfall: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Unfallstelle absichern.
- Notruf absetzen & Erste Hilfe leisten.
- Polizei benachrichtigen.
- Unfall dokumentieren.
- Unfall der Versicherung melden. Richtiges Verhalten als Unbeteiligter bei Unfällen:
- Rettungsgasse bilden.
- Verhalten bei Unfall im Tunnel.
Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.
- Warnblinkanlage einschalten.
- Warnweste anlegen, möglichst noch im Auto.
- Vorsichtig aussteigen, dabei auf den fließenden Verkehr achten.
- Stellen Sie Ihr Warndreieck in angemessener Entfernung auf: Landstraßen mindestens 100 Meter. Innenstadt mindestens 50 Meter.
Was muss ich tun wenn ich ein Auto angefahren habe : Schaden entdeckt So gehen Sie vor:
- Polizei kontaktieren.
- Vor Ort nach Zeugen suchen.
- Wenn der Täter sich nicht nach 24 Stunden gemeldet hat, Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
- Ggf. Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen.
- Ggf. Vollkasko-Versicherung informieren.
Wer muss Schaden melden Verursacher oder Geschädigter
Die Meldepflicht im Schadensfall liegt beim Verursacher. Als Geschädigter bist Du lediglich dazu verpflichtet, der gegnerischen Versicherung alle nötigen Informationen zu geben, damit diese den Schaden an Deinem Auto regulieren kann.
Wie läuft eine Schadensmeldung ab : Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen. Wichtige Angaben sind unter anderem der Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
Haben Sie einen Unfall verschuldet, müssen Sie diesen umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, damit diese den Schaden des Geschädigten regulieren kann. Sind Sie z.B. in ein parkendes Auto gerummst, müssen Sie außerdem die Polizei rufen, sonst droht Ihnen ein Verfahren wegen Fahrerflucht.
Die Frist für die Meldung eines Unfalls beträgt 7 Tage ab dem Unfallzeitpunkt. Dies wird im § 104 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgehalten. Wurden Menschen schwer verletzt oder gab es Tote bei dem Unfall, muss er innerhalb von 48 Stunden bei der Versicherung gemeldet werden.
Was mache ich nach Unfall als Geschädigter
Als Geschädigter bzw. Unfallbeteiligter müssen Sie nicht unbedingt die Polizei rufen, wenn nur ein Blechschaden (Parkrempler) vorliegt. Füllen Sie einen Unfallbericht aus (hier herunterladen) und lassen Sie die Schadenshöhe unabhängig von einem Kfz-Gutachter feststellen.Eine Unfallabwicklung – auch Schadensregulierung genannt – umfasst üblicherweise folgende Schritte: Direkt nach dem Unfall: Austausch von Informationen und Beweissicherung. Unfallmeldung bei der Versicherung. Feststellen des entstandenen Schadens.Unfall mit Blechschaden: Tipps
- Sichern Sie die Unfallstelle.
- Dokumentieren Sie Schäden: Fotografieren Sie sichtbare Beschädigungen so, dass der Unfallhergang rekonstruierbar ist.
- Erstellen Sie einen Unfallbericht.
- Notieren Sie die Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.