Antwort Was ist mit Revision gemeint? Weitere Antworten – Was versteht man unter dem Begriff Revision
– Revision f. '(neuerliche) Überprüfung, Untersuchung, Kontrolle, Durchsicht, Überarbeitung' (2.Die Revision ist die letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen. Anders als das Rechtsmittel der Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz, sondern das Revisionsgericht überprüft die Entscheidung nur auf Rechtsfehler.Aufgaben der Internen Revision
- Schutz des Unternehmensvermögens vor Verlusten und Schäden aller Art.
- Überwachung der Beachtung von Gesetzen, interner Richtlinien und Anweisungen.
- Prüfung der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Bilanzierung, Berichterstattung und Dokumentation.
Was macht man in der Revision : Neben der laufenden Überwachungstätigkeit, führt eine interne Revision auch Sonderprüfungen durch. Zweck der Innenrevision ist es, Sinnhaftigkeit sowie Einhaltung von Regelungen und Anordnungen, die von gesetzlichen Vertretern erlassen wurden, zu überprüfen und zu überwachen.
Wann spricht man von Revision
Revision ist ein Rechtsmittel
bei dem ein gerichtliches Urteil durch auf Rechtsfehler hin überprüft werden kann, um ein Fehlurteil oder eine unangemessene Strafe anzufechten. Den Antrag auf Revision kann ein Strafverteidiger oder der Angeklagte selbst innerhalb 1 Woche nach Urteilsverkündung stellen.
Warum macht man eine Revision : Eine Revision macht man, wenn man die rechtliche Beurteilung eines Urteils durch ein höheres Gericht überprüfen lassen möchte. Dies findet in der Regel statt, wenn man die Überzeugung hat, dass das vorherige Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht.
Die drei Revisionsarten im Überblick
- Die ordentliche Revision.
- Die eingeschränkte Revision.
- Der Verzicht auf die Revision.
Im deutschen und österreichischen Recht werden bei der Revision – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.
Wann macht man eine Revision
Wann führt man eine Revision durch Eine Revision macht man, wenn man die rechtliche Beurteilung eines Urteils durch ein höheres Gericht überprüfen lassen möchte. Dies findet in der Regel statt, wenn man die Überzeugung hat, dass das vorherige Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht.Jede juristische Gesellschaft (AG, GmbH) oder Genossenschaft ist revisionspflichtig, wenn sie mehr als 10 Vollzeitmitarbeitende (ohne Lehrlinge) im Jahresdurchschnitt beschäftigt sowie zwei der unten aufgeführten Schwellenwerte für die eingeschränkte Revision in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet.Die Erfolgsaussichten der Berufung sind meist größer als diejenigen der Revision. Berufung kommt gegen sämtliche Urteile des Amtsgerichts einschließlich des Schöffengerichts in Betracht, wenn die Aussicht besteht, in einer neuen Tatsacheninstanz ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Dies ist eine Erfolgsquote von nur 2,25 %. Dies deckt sich mit der Beobachtung in der Literatur, wonach rund 3 % aller Revisionen erfolgreich sind (Schlothauer/Wieder, Die Revision im Strafverfahren, 3. Aufl. 2018).
Kann bei einer Revision die Strafe erhöht werden : Für die Revision gilt das Verbot der reformatio in peius, § 358 Abs. 2 StPO. Dadurch darf das angefochtene Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden – die Strafe also nicht erhöht werden.
Was passiert wenn die Revision Erfolg hat : Was passiert, wenn die Revision Erfolg hat Ist die Revision erfolgreich, also zulässig und begründet, so wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Gleichzeitig werden die Feststellungen aufgehoben, die durch die Gesetzesverletzung betroffen sind. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich.
Wann wird eine Revision abgelehnt
Eine Revision hat nur das Ziel, formaljuristische Fehler aufzudecken. Sind solche aufgrund der Aktenlage ausgeschlossen, kann ein Gericht auch eine Revision ablehnen. Ein auf Revisionen spezialisierter Anwalt muss also grundsätzlich in der Lage sein, Rechtsfehler eines Gerichts zu erkennen.
In der Regel wird die Revision jedoch nur gegen Urteile vom Landgericht eingelegt und die Revision gegen amtsgerichtliche Urteile (die sogenannte „Sprungrevision") stellt eher die Ausnahme dar. Durch die Revision wird das Urteil angefochten und an die nächsthöhere Instanz verwiesen.