Antwort Was ist mit Wolfgang Daschner passiert? Weitere Antworten – Was wurde aus Wolfgang Daschner
Wolfgang Daschner ist seit 2008 im Ruhestand. Magnus Gäfgen hat im Gefängnis sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Jakob von Metzler wäre heute 31 Jahre alt.Heute ist Daschner Rentner, lebt zurückgezogen in einem Dorf im Taunus (Hessen). Der Mordfall Jakob von Metzler († 11) hat auch Daschners Leben gezeichnet: Am 20. Dezember 2004 wird der Polizist wegen Verleitung zu einer Straftat zu 10 800 Euro Strafe und einem Jahr mit Bewährung verurteilt.Geldstrafe auf Bewährung
Diese Ansicht vertritt auch das Frankfurter Landgericht und spricht Daschner am 20. Dezember 2004 der Verleitung zu schwerer Nötigung schuldig. Die Stresssituation und Daschners Vermerk werten die Richter als strafmildernd. Er wird lediglich zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
Ist die Androhung von Folter strafbar : Artikel 4 – Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung. Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Was hat Daschner getan
Der frühere Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, ist wegen der Folterandrohung gegen Jakob von Metzlers Entführer praktisch nur verwarnt worden. Menschenrechtsorganisationen halten dieses Urteil für zu milde, sie bezeichnen bereits eine solche Drohung als eine Form der Folter.
Wie wurde Wolfgang Daschner verurteilt : Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner ist wegen der von ihm angeordneten Folterdrohung im Entführungsfall Metzler zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Strafmildernd hätten sich die ehrenwerten Motive Daschners und des mitangeklagten Polizisten ausgewirkt, so die Richterin.
Dafür wurde Daschner inzwischen verurteilt. Wegen der Verleitung zur Nötigung und wegen Verleitung zum Missbrauch der Amtsbefugnisse. Das Strafmaß: 10.800 Euro auf Bewährung. Er selbst hatte sein Verhalten in einer Akte vermerkt, er war sich bewusst, dass es rein rechtlich fragwürdig war.
Für Daschner wurde eine Bestrafung wegen der Verleitung eines Untergebenen (Ennigkeit) zur Nötigung (§ 357 Abs. 1 StGB) gefordert. Dieser Vorwurf eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die in der deutschen Rechtsordnung garantierten Rechte auch des Angeklagten und insbesondere gegen den aus Art.