Antwort Was kann ich tun wenn ich mit meinem Arzt nicht zufrieden bin? Weitere Antworten – Kann ich den Arzt wechseln wenn ich nicht zufrieden bin
Theoretisch ja, denn es gibt in Deutschland eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Das schließt laut Lehmann auch Klinikwechsel ein. In der Praxis kann der Wechsel aber schwierig werden, wenn es keinerlei medizinische Gründe gibt, sondern allein Unzufriedenheit dahintersteht.Ja, Sie haben die freie Wahl.Die Krankenkasse ist außerdem durch das Patientenrechtegesetz vom 25.2.2013 verpflichtet, Patienten bei der Wahrung ihrer Interessen zu unterstützen. Sie ist Ansprechpartnerin bei: Beschwerden über Arztpraxen, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten usw.
Kann ich bei arztwechsel meine Patientenakte verlangen : Die Patientenakte bleibt bei einem Arztwechsel erhalten
Wenn Patienten ihre Akte mitnehmen wollen, können sie eine Kopie der vollständigen Patientenakte verlangen. Das Original dürfen die Praxen nicht herausgeben. Patienten können das Original aber in der Praxis einsehen, auch wenn sie dort nicht mehr behandelt werden.
Wie sage ich meinem Arzt dass ich wechseln will
Wer seinen Hausarzt wechseln will, sollte daher als erstes prüfen, ob dem Hausarztmodell zugestimmt wurde und falls ja, wie die Kündigungsmöglichkeiten gestaltet sind. In der Regel ist die Krankenkasse für das Hausarztmodell zuständig. Dort kann man somit auch den Hausarztvertrag kündigen.
Was muss ich tun um Arzt zu wechseln : Wechsel der Hausärztin oder des Hausarzt melden
Falls Sie einen Wechsel wünschen, melden Sie uns Ihren neue Ärztin oder Ihren neuen Arzt gleich hier im Online-Formular. Alternativ kontaktieren Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater per Mail oder Telefon.
Patienten, die sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten oder eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, stehen verschiedene Wege offen. Die Patientenberatung hilft Ihnen gern telefonisch weiter, den für Sie richtigen Beschwerdeweg zu finden (040-20 22 99 222).
Dann wenden Sie sich an die Landesärztekammern. Diese haben Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen eingerichtet, die Sie bei der Klärung eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler unterstützen. Wer in Ihrem Bundesland für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer.
Was muss man tun um den Hausarzt zu wechseln
Hausarztmodell: Wie den Hausarztvertrag kündigen
- Bei der Krankenkasse informieren ob man im Hausarztmodell ist.
- Kündigungsschreiben zum Hausarztvertrag zum nächstmöglichen Termin an die Krankenkasse senden.
- Um schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins bitten.
- Arztsuche für den Hausarztwechsel beginnen.
Patienten dürfen keine Kosten entstehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht, eine Kopie ihrer medizinischen Akte zu bekommen. Sie müssen das auch nicht begründen. Ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden oder ob sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist egal.Gerade chronisch kranke Patienten sollten rechtzeitig daran denken, weil die Übergabe manchmal einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Tipp: Wechseln Sie Ihren Hausarzt, wenn möglich, erst dann, wenn laufende Behandlungen abgeschlossen sind. Dann steht genug Zeit zur Verfügung, um die Krankenakte zu übergeben.
Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.
Was bringt eine Beschwerde : Mit einer Beschwerde können Sie Ihre Unzufriedenheit über eine Ungerechtigkeit ausdrücken. Beschwerden können auch dazu beitragen, weitere Ungerechtigkeiten zu verhindern.
Wer überwacht die Ärzte : Zuständige Aufsichtsbehörde einer Landesärztekammer ist das Gesundheits- bzw. Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes.
Was bringt eine Beschwerde bei der Ärztekammer
Eine Beschwerde bei der Ärztekammer zielt darauf ab, mögliche Behandlungsfehler oder Verstöße gegen Berufspflichten aufzudecken. Der Prozess kann unterschiedliche Ergebnisse haben, von Vermittlung bis hin zu Gutachterverfahren.
Wenn Sie das Verhalten einer Ärztin oder eines Arztes beanstanden, wenden Sie sich an die Kassenärztliche bzw . Kassenzahnärztliche Vereinigung, bei der die Ärztin oder der Arzt Mitglied ist. Sie können sich jedoch auch direkt an das zuständige Landesministerium bzw . die Senatsverwaltung wenden.EuGH: Keine Kosten für Patienten
Er urteilte, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert sei, eine erste Kopie der Patientenakte zu erhalten, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen. Dies gelte auch, wenn darin eingetragene persönliche Daten etwa vor Gericht gegen den Arzt verwendet werden könnten.
Kann man in einem Quartal zu zwei verschiedenen Hausärzten gehen : Ärztehopping liegt nach Ansicht der Kassen beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Aus ihrer Sicht stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar.