Antwort Was macht Unfallkasse? Weitere Antworten – Für was ist die Unfallkasse zuständig
Die Aufgabe der Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit. Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern.Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung.
Wann bekomme ich Geld von der Unfallkasse : Bei einem Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, also bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, erhalten Sie Verletztengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Das Verletztengeld gleicht Ihr ausfallendes Einkommen aus und stellt Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen sicher.
Was ist der Unterschied zwischen BG und Unfallkasse
Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Wer ist bei der Unfallkasse versichert : Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende. Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)
Wenn Versicherte einen Arbeitsunfall erleiden, haben sie Anspruch auf umfassende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie z.B. ärztliche Behandlung, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Unfallrente bei dauerhaften …
Wie die Berufsgenossenschaften sind auch die Unfallversicherungsträger im öffentlichen Dienst Körperschaften des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung mit paritätisch, d. h. zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Organen: Vorstand und Vertreterversammlung.
Was zahlt die BG alles
Zu den Geldleistungen der Berufsgenossenschaft gehören das Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld sowie die Rentenleistungen. Während der Arbeitsunfähigkeit sichern wir den Lebensunterhalt ab.Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoentgelt. Davon abgezogen werden die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Verletztengeld wird grundsätzlich längstens 78 Wochen gezahlt.Schmerzensgeldtabelle
Verletzung | Höhe des Schmerzensgelds |
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Bruch zweier Wirbel | 10.000 € |
Dauerhafter, mittelschwerer Tinnitus auf einem Ohr | 12.000 € |
Verletzung der Hornhaut und des Oberlids an einem Auge | 25.000 € |
Schweres Schleudertrauma mit Nasenbeinbruch | 30.000 € |
Wenn ein Unfall als ein Arbeitsunfall klassifiziert wird, hat das für den Arbeitnehmer viele Vorteile. Die jeweilige Berufsgenossenschaft trägt hier die Kosten aller medizinischen Leistungen sowie die Kosten für die nachfolgende berufliche und soziale Wiedereingliederung.