Antwort Was passiert wenn man keine Hausverwaltung hat? Weitere Antworten – Ist es Pflicht eine Hausverwaltung zu haben
Ist ein WEG-Verwalter:in Pflicht Nein, in Deutschland ist ein Verwalter:in für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht immer zwingend erforderlich, aber es gibt einige Ausnahmen. Wenn die Eigentümer:innen in einer Versammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, eine Verwalter:in zu bestellen, dann ist dies bindend.Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wird regelmäßig durch ihren Verwalter vertreten (§ 27 WEG). Fehlt ein Verwalter, vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft (§ 27 Abs. 3 Satz 2 WEG).Sofern die WEG über keinen externen Hausverwalter verfügt, kann die Eigentümerversammlung auch vom Verwaltungsbeiratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen werden (§ 24 Abs. 3 WEG). Ferner kann die WEG auch einen Wohnungseigentümer zur Einberufung der Eigentümerversammlung durch Beschluss ermächtigen.
Ist ein Verwalter zwingend notwendig : Ist eine WEG verpflichtet, einen Verwalter zu haben Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht unbedingt dazu verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Vielmehr obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zunächst grundsätzlich der Gemeinschaft selbst, § 18 Abs. 1 WEG.
Kann man die Hausverwaltung selbst machen
Viel etablierter ist bereits seit vielen Jahren die “unechte” Selbstverwaltung. Hier wird aus den Reihen der Eigentümer ein sog. interner Verwalter per Beschluss gewählt, der die Verwaltung der WEG übernimmt. Bei einer Eigentümerversammlung erfordert der Wechsel in die Selbstverwaltung lediglich eine einfache Mehrheit.
Was kostet ein Hausverwalter im Jahr : Die Hausverwaltung berechnet die Kosten pro Einheit und pro Monat, so dass die Kosten für eine Einheit ohne Zusatzleistungen jährlich etwa 240 Euro betragen. Bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten würden die Kosten somit bei rund 1.200 Euro pro Jahr liegen.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 ist die Selbstverwaltung schwieriger, aber nicht unmöglich geworden. Denn die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist seit dem 01.12.2020 nicht mehr Aufgabe der Wohnungseigentümer*innen, sondern der rechtsfähigen WEG (§ 9a Abs. 2 WEGesetz).
Der Anspruch auf Einsetzung eines WEG Verwalters
Existiert in einer Eigentümergemeinschaft kein Verwalter, so kann jeder einzelne Eigentümer jederzeit und ohne besondere Begründung die Einsetzung eines Verwalters verlangen. Dieser Anspruch kann auch nicht verjähren oder verwirken.
Wie viel kostet eine Hausverwaltung im Monat
Was kostet eine Hausverwaltung durchschnittlich Der Regelsatz für die WEG-Verwaltung variiert je nach Größe der Einheit, aber liegt im Durchschnitt zwischen 17,46 Euro (bei mehr als 100 Einheiten) und 24,13 Euro (bei weniger als zehn Einheiten).WEG können diese Kosten sparen, wenn sie wollen: Laut Wohnungseigentumsgesetz dürfen sie sich selbst verwalten. "Grundsätzlich kann jeder die Verwaltung übernehmen", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.In der Regel sind es in der WEG-Verwaltung zwischen 20-30 €, also jährlich für jede Einheit 240-360 €. Bei der Mietverwaltung sind es meistens 17-25€ pro Wohneinheit und Monat. Ein Mitarbeiter einer Hausverwaltung kann ca. 300 Wohneinheiten verwalten.
Die Kosten der WEG-Hausverwaltung
Er gilt je Einheit und Monat und liegt in Deutschland etwa zwischen 18 und 30€.
Was kostet ein Verwalter im Monat : Was kostet eine Hausverwaltung durchschnittlich Der Regelsatz für die WEG-Verwaltung variiert je nach Größe der Einheit, aber liegt im Durchschnitt zwischen 17,46 Euro (bei mehr als 100 Einheiten) und 24,13 Euro (bei weniger als zehn Einheiten).
Kann ein Eigentümer eine Hausverwaltung verlangen : Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.
Wer entscheidet über Hausverwaltung
Die Eigentümerversammlung ist das Gremium, in dem Wohnungseigentümer über alle Fragen entscheiden, die die Verwaltung des gemeinsamen Wohneigentums betreffen. Deshalb ist die Form der Eigentümerversammlung gesetzlich geregelt, und zwar im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Fazit – Eigentümer tragen die Kosten der Hausverwaltung
Wer die Kosten für die Hausverwaltung trägt, ist im Gesetz klar geregelt. Der Eigentümer bzw. die WEG übernimmt sämtliche vereinbarten Kosten, die sich nicht auf die Mieter umlegen lassen.Wie bereits eingangs erwähnt, existiert nicht etwas wie eine Pflicht Hausverwaltung. Jedoch hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des Eigentums und kann einen professionellen Hausverwalter verlangen.
Was kostet die Verwaltung einer Eigentumswohnung : Die Hausverwaltung berechnet die Kosten pro Einheit und pro Monat, so dass die Kosten für eine Einheit ohne Zusatzleistungen jährlich etwa 240 Euro betragen. Bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten würden die Kosten somit bei rund 1.200 Euro pro Jahr liegen.