Antwort Was steht im GEG 2023? Weitere Antworten – Was ändert sich im GEG 2023

Was steht im GEG 2023?
GEG: Erste Novelle trat im Januar 2023 in Kraft

Die Ampel-Koalition hat dann im März 2023 beschlossen, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die zweite Novelle des GEG wurde hier angekündigt.Heizungsgesetz: Das kommt auf Immobilieneigentümer durch das neue GEG zu. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht das neue Heizungsgesetz 2024 vor.Das besagt das Gesetz für Neubauten

Es gibt keine einheitliche Definition für diesen Begriff, aber er beinhaltet drei Elemente: Seit Januar 2023 darf ein Neubau nur noch das 0,55-fache der Energie für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung und Kühlung eines vergleichbaren Referenzgebäudes verwenden.

Welche Änderung ist zum neuen GEG 2024 : Neuregelungen mit dem GEG 2024

In erster Linie ändern sich die Anforderungen an neue Heizungsanlagen: Sie sollen künftig mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mithilfe erneuerbarer Energien erzeugen. Dafür gelten unterschiedliche Stichtage – in erster Linie gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Was muss nach GEG saniert werden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Neueigentümer von Wohngebäuden, diese energetisch zu sanieren, sofern die Energieeffizienz dieser Gebäude nicht den Vorgaben des GEG entspricht. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen (möglichst) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für welche Gebäude gilt das GEG nicht : Gebäude wie Stall- oder Lagerhallen, Gewächshäuser oder Gebäude, die zu Religionszwecken genutzt werden, fallen nicht unter das GEG. Ebenso vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen sowie Gebäude, deren Bausubstanz als erhaltenswert eingestuft ist.

Das müssen Hausbesitzer 2024 unbedingt beachten:

  • Fachkundige Überwachung von Wärmepumpen ist erforderlich.
  • Termingenaue Inspektionen von Heizanlagen sind notwendig.
  • Optimierungsmaßnahmen sind fristgerecht durchzuführen.
  • Hydraulische Abgleiche sind bei Mehrfamilienhäusern mit über sechs Einheiten vorzunehmen.


Kleine Gebäude sind nicht betroffen.

Wenn die Nutzfläche eines Gebäudes höchsten 50 Quadratmeter (m²) beträgt, fällt es NICHT unter das Wärmegesetz. Dabei wird Nutzfläche wird für Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterschiedlich berechnet. AN ist die Gebäudenutzfläche in m².

Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden

Welche Häuser müssen bis 2030 energetisch saniert werden

  • Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ erreichen.
  • Bis zum Jahr 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse „G“ (in Deutschland gibt es auch noch die Effizienzklasse „H“) angehören.

Geforderte Wärmedurchgangskoeffizienten pro Bauteil

Bauteil geforderter U-Wert mögliche Umsetzung
Dachschrägen, Steildächer 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm
Oberste Geschossdecken 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm
Flachdächer 0,20 Dämmung mit 16 bis 20 cm
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte 0,30 Dämmung mit 10 bis 14 cm

Ab Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses Gesetz stellt neue energetische Anforderungen an Eigentümer. Insbesondere müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Besitzer von Öl- und Gasheizungen haben bis 2044 Zeit, umzustellen.

Auch gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.

Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniert : Die Sanierungspflicht beim Altbau sollten Immobilieneigentümer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Kann der Staat mich zwingen mein Haus zu sanieren : Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Sanierungszwang. Allerdings kann in gewissen Bereichen doch eine Pflicht bestehen. Hier lesen Sie, wann das der Fall ist. Drohen Sanktionen, wenn ich die Sanierung nicht durchführe

Welche Sanierungsmaßnahmen sind Pflicht

Eigentümer von Wohngebäuden betrifft vor allem die Pflicht, die oberste Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum zu dämmen. Außerdem sind in bestimmten Fällen eine Heizungserneuerung, die Dämmung von Heiz- und Warmwasserleitungen oder sogar Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgeschrieben.

Welche Häuser sind von der Sanierungspflicht betroffen

  • Energieeffizienzklasse A+ mit weniger als 30 kWh/m²; entspricht einem Passivhaus oder einem KfW-Effizienzhaus 40.
  • Energieeffizienzklasse A mit 30 bis 50 kWh/m²; entspricht einem Niedrigstenergiehaus, einem 3-Liter-Haus oder einem KfW-Effizienzhaus 55.

Von der Sanierungspflicht ausgenommen sind Erben, die bereits vor dem 1. Februar 2002 die geerbte Immobilie selbst bewohnt haben. Doch Vorsicht, diese Ausnahmeregelung betrifft nur Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, nicht jedoch Mehrfamilienhäuser.

Welche Häuser sind vom sanierungszwang betroffen : Welche Häuser fallen unter die Sanierungspflicht Unter die Sanierungspflicht fallen in der Regel alle Gebäude, die nicht den aktuellen Energiestandards entsprechen, speziell ältere Wohngebäude.