Antwort Was tun gegen Haustürgeschäfte? Weitere Antworten – Sind Geschäfte an der Haustür erlaubt
Den Begriff des Haustürgeschäfts hat der Gesetzgeber seit einigen Jahren weiter gefasst. Dazu zählen auch Vertragsabschlüsse im öffentlichen Raum, bei Kaffeefahrten oder auf Verkaufspartys. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an der Haustür ist auch heute noch grundsätzlich erlaubt.Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei. Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.Haben Sie sich aufgrund einer Telefonwerbung zu einem Vertrag entschlossen, liegt kein Haustür- geschäft vor. Allerdings kann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Den Widerruf müssen Sie in Textform innerhalb von zwei Wochen erklären.
Warum sind Haustürgeschäfte oft problematisch für Verbraucher : Sie fühlen sich hier unter Druck gesetzt oder haben Angst vor Betrug. Dennoch sind Verbraucher:innen bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt. So ist das Klingeln an der Haustür grundsätzlich erlaubt und bedarf – anders als bei der Telefonwerbung – keiner vorherigen Einwilligung der Verbraucher:innen.
Ist Kaltakquise an der Haustür erlaubt
Ist Kaltakquise verboten Eine kalte Kundenakquise zur Kundengewinnung ist grundsätzlich verboten, wenn Sie Privatpersonen anrufen. Gegenüber Unternehmern gilt das abgesehen von einigen Ausnahmen ebenfalls. Sie brauchen nach der DSGVO und dem UWG eine ausdrückliche Einwilligung der angerufenen Personen.
Wie lange kann man von einem Haustürgeschäft zurücktreten : Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Haben Sie allerdings ein Produkt gekauft, so beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Ware geliefert wurde. Wurden Sie über Ihr Recht zum Widerruf nicht informiert, haben Sie sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Laut § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das bedeutet, dass bei Haustürgeschäften ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen möglich ist – ohne Angabe von Gründen.
Als Verbraucherin oder Verbraucher müssen Sie den Widerruf gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer erklären ( § 355 BGB ). Dies ist formfrei möglich, kann also auch mündlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, die Widerrufserklärung schriftlich zu verfassen.
Welche Kaltakquise ist erlaubt
Kaltakquise per E-Mail ist sowohl B2B als auch B2C verboten, wenn keine vorherige Einwilligung vorliegt. Die Werbung per Post ist immer zulässig, solange dieser nicht aktiv widersprochen wird oder die Aufmachung der Werbung verschleiert, dass es sich hier um werbliche Zwecke handelt.In § 7 „Unzumutbare Belästigungen“ wird geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine telefonische Kaltakquise erlaubt bzw. verboten ist: „Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig.In solchen Fällen stand den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, das nach schriftlicher Belehrung binnen einer Woche auszuüben war; unterblieb die Belehrung durch den Unternehmer, erlosch das Widerrufsrecht erst einen Monat nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.
Bei einem Geschäft an der Haustür auf jeden Fall auf die Unterschrift und das Datum achten. Das besagte Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum gefährdet das Widerrufsrecht.
Wie sollte man einen Widerruf verschicken : Der Widerruf kann per einfachem Brief, per E-Mail, als Fax und sogar telefonisch erfolgen. Zum Beweis, dass du den Widerruf innerhalb der Frist abgesendet hast, empfiehlt es sich allerdings, das Schreiben mit der Post als Einschreiben mit Rückschein zu versenden!
Bei welchen Geschäften ist ein Widerruf nicht möglich : Das EU-weit gültige 14-tägige Widerrufsrecht macht es möglich. Das heißt: Sie können die gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben und erhalten Ihr Geld zurück. Doch auch beim Widerrufsrecht gibt es Ausnahmen: Reisen, Eventtickets, digitale Inhalte oder Sonderanfertigungen sind vom Widerruf ausgeschlossen.
Ist Kaltakquise an Haustür erlaubt
Grundsätzlich gilt: Kaltakquise ist rechtlich gesehen völlig in Ordnung, solange der Kontaktierte einwilligt. Die besondere Herausforderung dabei ist natürlich, dass es sich fast ausschließt, dass jemand einer Kontaktaufnahme zugestimmt hat, den du noch nicht kontaktiert hast.
Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Haben Sie allerdings ein Produkt gekauft, so beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Ware geliefert wurde. Wurden Sie über Ihr Recht zum Widerruf nicht informiert, haben Sie sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.Als Verbraucherin oder Verbraucher müssen Sie den Widerruf gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer erklären ( § 355 BGB ). Dies ist formfrei möglich, kann also auch mündlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, die Widerrufserklärung schriftlich zu verfassen.
Kann Verkäufer Widerruf ablehnen : Fazit. Das Fernabsatzrecht sieht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht vor. Als Händler treffen Sie Hinweis- und Informationspflichten, die bei Nichtbeachtung abgemahnt werden können. Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht, aber Sie können Ihnen ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen.