Antwort Welche Bilder darf ich auf Facebook verwenden? Weitere Antworten – Welche Bilder darf ich auf Facebook posten

Welche Bilder darf ich auf Facebook verwenden?
Bilder sind – anders als beispielsweise Texte – immer urheberrechtlich geschützt. Deswegen sollten Bilder etwa auf der eigenen timeline bei Facebook nur gepostet werden, wenn der Urheber zugestimmt hat. Ist das nicht der Fall, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die abgemahnt werden kann.Wir empfehlen Folgendes:

  • Suchen Sie mit dem Filter "Nutzungsrechte" nach Bildern mit angehängten Lizenzinformationen. Google filtert Bilder anhand der Informationen von den Websites, auf denen diese Bilder gehostet werden, oder vom Bildanbieter.
  • Lesen Sie immer die Lizenzinformationen eines Bildes.
  • Ohne Erlaubnis des Urhebers eines Bildes (Fotograf) oder der Rechteinhaber (Agenturen oder Bilddatenbanken wie Getty oder pixelio) dürfen Sie als Webseitenbetreiber keine fremden Bilder verwenden.
  • Auch bei lizenzfreien Bildern etwa von shutterstock oder istockphoto müssen Sie einen Nutzungsvertrag abschließen.

Wann ist ein Bild lizenzfrei : Es gibt aber tatsächlich eine Ausnahme, bei der wir von „lizenzfreiem“ Material sprechen können. Und zwar dann, wenn die Rechte des Urhebers daran abgelaufen sind. Das variiert je nach dem künstlerischen Gehalt des Bildes zwischen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder 50 Jahre nach Veröffentlichung.

Was darf ich nicht auf Facebook Posten

Welche Art von Inhalt ist auf Facebook nicht erlaubt

  • Nacktheit oder andere sexuell anzügliche Inhalte.
  • Hassreden, glaubwürdige Drohungen oder direkte Angriffe auf Einzelpersonen oder Personengruppen.
  • Inhalte, die selbstverletzendes Verhalten oder exzessive Gewalt enthalten.
  • Gefälschte oder Betrügerprofile.
  • Spam.

Welche Bilder darf ich auf Social-Media Posten : Wer ein Foto oder Video selbst aufnimmt, ist Urheber und darf es veröffentlichen und verbreiten. Der Urheber kann anderen die Erlaubnis erteilen, das Foto oder Video zu verbreiten. Wer Fotos von fremden Personen macht, kann dabei das "Recht am eigenen Bild" der abgebildeten Person verletzen.

Ein Bild darf ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, eine Einwilligung nicht eingeholt werden kann oder die abgebildete Person eine Person des Zeitgeschehens ist.

Fotos, die man nicht selbst geschossen hat, dürfen nicht gepostet werden. Das wäre eine Urheberrechtsverletzung – außer, der Urheber hat sein Einverständnis abgegeben. Aber auch eigene Fotos dürfen nicht immer einfach gepostet werden.

Wo finde ich kostenlose lizenzfreie Bilder

Kostenlose Bilder herunterladen: Die 11 besten Websites für lizenzfreie Grafiken

  • Unsplash.
  • Pexels.
  • Negative Space.
  • Pixabay.
  • Piqs.
  • Gratisography.
  • Picjumbo.
  • KaboomPics.

Grundsätzlich ist jedes Werk im Internet – also jedes Bild, jedes Lied und jeder Text – urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet: Wer ein Werk geschaffen hat, entscheidet darüber, wie es genutzt werden darf. Das gilt unter Umständen sogar für besonders originelle Tweets, also Statusmeldungen in sozialen Netzwerken.Fotos sind urheberrechtlich geschützt

Diese sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Danach ist allein der Urheber berechtigt, seine Fotos zu nutzen, z.B. auf Social Media zu veröffentlichen. Konkret heißt das: Für jede Nutzung eines fremden Fotos braucht man die Erlaubnis des Fotografen.

Ausnahme: Verbreitung ohne Einwilligung

  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
  • Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit sind.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Welche Bilder sind nicht geschützt : «Geistige Schöpfung»

Bilder aus Fotofallen oder Überwachungskameras hingegen sind nicht urheberrechtlich geschützt.

Was passiert wenn man Bilder ohne Erlaubnis veröffentlicht : Wer Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht sogar eine Strafe. So steht es ausdrücklich in Paragraf 22 und 32 des Kunsturhebergesetzes. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen die Gerichte bei Verstößen. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest klären auf.

Was darf ich nicht auf Facebook posten

Welche Art von Inhalt ist auf Facebook nicht erlaubt

  • Nacktheit oder andere sexuell anzügliche Inhalte.
  • Hassreden, glaubwürdige Drohungen oder direkte Angriffe auf Einzelpersonen oder Personengruppen.
  • Inhalte, die selbstverletzendes Verhalten oder exzessive Gewalt enthalten.
  • Gefälschte oder Betrügerprofile.
  • Spam.


Kostenlose Bilder – Die besten Plattformen

  1. Unsplash. Bei Unsplash findest du jede Menge kostenloser Bilder, die zudem auch noch sehr hochwertig sind.
  2. Pexels. Bei Pexels bekommst du jede Menge CC0 Bilder (Urheber verzichtet auf seine Rechte).
  3. Negative Space.
  4. Pixabay.
  5. Piqs.
  6. Gratisography.
  7. Picjumbo.
  8. KaboomPics.

Grundsätzlich ist jedes Werk im Internet – also jedes Bild, jedes Lied und jeder Text – urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet: Wer ein Werk geschaffen hat, entscheidet darüber, wie es genutzt werden darf. Das gilt unter Umständen sogar für besonders originelle Tweets, also Statusmeldungen in sozialen Netzwerken.

Welche Bilder darf ich auf Social Media posten : Wer ein Foto oder Video selbst aufnimmt, ist Urheber und darf es veröffentlichen und verbreiten. Der Urheber kann anderen die Erlaubnis erteilen, das Foto oder Video zu verbreiten. Wer Fotos von fremden Personen macht, kann dabei das "Recht am eigenen Bild" der abgebildeten Person verletzen.