Antwort Welche Daten für Feststellungserklärung Grundsteuer? Weitere Antworten – Was muss man bei der Feststellungserklärung angeben
Folgende Angaben zu ihrem Grundstück müssen Eigentümer in Sachsen bei der Feststellungserklärung machen: Eigentümer von nicht bebauten Grundstücken: Lage des Grundstücks, einzelne Grundbuchdaten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstücksnummer), Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke geht es konkret um fünf Parameter: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Heute sind für die Berechnung etwa 20 Faktoren nötig.Demnach sind Eigentümer zu diesen Angaben verpflichtet: Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche) Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung) Bodenrichtwert.
Wie komme ich an meine Daten zum Grund und Boden : Angaben zur Grundstücksfläche finden sich zum Beispiel im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, im Bestandsnachweis oder in der Liegenschaftskarte. Manche Bundesländer stellen die Angaben zur Grundstücksfläche über sogenannte Grundsteuer-Viewer oder in Informationsschreiben an die Eigentümer zur Verfügung.
Welche Daten für Feststellungserklärung
In den meisten Fällen müssen Sie folgende Daten in Ihrer Feststellungserklärung angeben: Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022) Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)
Was muss ich in Zeile 11 Grundsteuererklärung : Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld “Enthalten in” wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist.
Schwieriger ist die Einordnung jedoch bei Zubehörräumen oder solchen, die zumindest mittelbar Wohnzwecken dienen. Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume.
Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche.
Was trage ich in Zeile 10 Grundsteuererklärung ein
Folgende Eintragungen sind richtig: Im Hauptvorruck in der Zeile 10 ist zum jeweiligen Flurstück die gesamte Fläche des Flurstücks einzutragen. Außerdem ist auch der Miteigentumsanteil in Zeile 11 einzutragen.Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld “Enthalten in” wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist.Zu Deiner Wohnfläche gehören nicht: Keller, Heizungsräume, Dachboden, Waschküche, Treppen ab drei Stufen, Garage im Haus und Flächen, die weniger als einen Meter hoch sind.
Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:
- Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
- Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
- Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
- Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.
Was muss ich bei Zähler und Nenner eingeben : An drei verschiedenen Stellen in der Grundsteuererklärung müssen Sie Zähler und Nenner eintragen:
- Flurstücknummer.
- wirtschaftliche Einheiten.
- Anteil am Grundstück als Angabe über die Eigentumsverhältnisse.
Was ist der Zähler und Nenner bei Grundstück : Die Nummer steht im Grundbuchauszug und lässt sich auch im Internet abrufen. Zuerst wird der Zähler angegeben (456) und dann der Nenner (2). Doch was ist, wenn nur eine Ziffer im Grundbuch steht Das heißt, diese eine Zahl ist der Zähler, das Feld für den Nenner bleibt in diesem Fall leer.
Ist der Flur eine Wohnfläche
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Diese Verordnung legt fest, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden dürfen und welche nicht. Generell gilt, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Flure in Mehrfamilienhäusern nicht zur Wohnfläche einer einzelnen Wohnung gehören.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Welche Räume zählen nicht zur Grundsteuer : Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.