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Welche Produkte sind in der EU zugelassen die gekennzeichnet werden müssen?
Die laut Lebensmittelinformationsverordnung (Anhang II) zu kennzeichnenden Allergene sind:

  • glutenhaltige Getreide und Produkte daraus *
  • Krustentiere und daraus hergestellte Produkte.
  • Eier und daraus hergestellte Produkte.
  • Fisch und daraus hergestellte Produkte.
  • Erdnüsse und daraus hergestellte Produkte.

Verpflichtende Informationen für fertig abgepackte Lebensmittel

  • Bezeichnung des Lebensmittels.
  • Liste der Zutaten (einschließlich etwaiger Zusatzstoffe)
  • Informationen über Allergene.
  • Menge bestimmter Zutaten.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum/Verwendung bis.

Welche Stoffe unterliegen der Pflicht zur Kennzeichnung auf der Speisekarte

  • Konservierungsstoffe.
  • Farbstoffe.
  • Süßstoffe.
  • Geschmacksverstärker.
  • Phosphat.
  • Schwefel.
  • Chinin.
  • Koffein.

Was sind die Pflichtangaben : Verpflichtende Angaben auf verpackten Lebensmitteln sollen die Kaufentscheidung erleichtern und dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Käufer sollen erkennen, woraus die Lebensmittel bestehen und welche Eigenschaften sie haben. Sie sind im europäischen Binnenmarkt weitgehend einheitlich geregelt.

Wie sind Produkte gekennzeichnet

Produktkennzeichen können die Form von Symbolen, Piktogrammen, Logos oder Kurztexten haben. Sie sind häufig durch eine Vielzahl nationaler und internationaler Richtlinien genormt. Zur Kennzeichnung und Beschriftung von Produkten existieren verschiedenste Beschriftungstechniken.

Welche Lebensmittel müssen nicht gekennzeichnet werden : Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden und auch Lebensmittel, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9 Prozent enthalten.

Keine Kennzeichnung: Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

  • Süßstoff Aspartam.
  • Vitamin B (Riboflavin)
  • Geschmacksverstärker Glutamat.
  • Cystein, der als Zusatzstoff in Backmischungen für das lockere Volumen von Brötchen sorgt.


Für bestimmte Lebensmittel ist kein Zutatenverzeichnis erforderlich (z.B. frisches Obst und Gemüse, Gärungsessig, Käse, Butter, vgl. Art 19). Bestimmte Bestandteile von Lebensmitteln sind im Zutatenverzeichnis nicht anzugeben (z.B. Verarbeitungshilfsstoffe, vgl.

Was ist kennzeichnungspflichtig

Kennzeichnungspflicht Lebensmittelkennzeichnung

gesetzliche Verpflichtung für Hersteller, ihre Erzeugnisse mit bestimmten Angaben zu versehen, damit der Verbraucher über das Produkt hinreichend informiert wird. z. B. auch die Mengenangabe.Allergenkennzeichnung ist Pflicht

  • Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen.
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse;
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse;

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Waren, die weniger als fünf Gramm wiegen. Bei konzentrierten Produkten (z. B. für Suppen und Soßen) muss wiederum angegeben werden, wie viele Liter/Milliliter das zubereitete Produkt ergibt.

Eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht besteht nur für zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen unter 9 Gramm je Kilogramm. Futtermittelzusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, also keine GVO enthalten, sind zulässig.

Wann müssen Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden : Produkte, die nicht gekennzeichnet werden müssen

Dazu gehören: Lebensmittel aus oder von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Das Futtermittel selbst ist jedoch kennzeichnungspflichtig, wie zum Beispiel Milch, Käse, Fleisch, Wurst oder Eier.

Welche Angaben sind von der Angabepflicht ausgenommen : Ausgenommen von der Informationspflicht ist lediglich die Angabe zum Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise zum Verbrauchsdatum. Der Grund für diese Ausnahme ist, dass diese Angaben ständig aktualisiert werden müssten und es logistisch kaum möglich wäre, bei Bestellungen Ware mit einem bestimmten Daten auszuliefern.

Was sind die 14 Allergene

Dies umfasst beispielsweise glutenhaltiges Getreide wie Weizen und Roggen, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte wie Mandeln und Haselnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere und alle daraus hergestellte Erzeugnisse.

Um sie zu schützen, werden die Zutaten gekennzeichnet, die allergische Reaktionen auslösen können. In der EU sind die 14 Hauptallergene verpflichtend anzugeben. Das gilt für verpackte Lebensmittel und lose Ware sowie Speisen, die etwa in der Gastronomie angeboten werden (siehe EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr.Keine Kennzeichnung: Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

  • Süßstoff Aspartam.
  • Vitamin B (Riboflavin)
  • Geschmacksverstärker Glutamat.
  • Cystein, der als Zusatzstoff in Backmischungen für das lockere Volumen von Brötchen sorgt.

Welche Konservierungsstoffe müssen nicht deklariert werden : Nicht in jedem Fall muss auf der Verpackung angegeben sein, dass ein Lebensmittel Konservierungsstoffe enthält. Beispielsweise ist eine Angabe nicht erforderlich, wenn die Konservierungsstoffe über eine konservierte Zutat ins Lebensmittel kommen – etwa als konservierte Trockenfrüchte, die in einem Müsli stecken.