Antwort Welche Unterlagen benötige ich für die Grundsteuerreform Baden-Württemberg? Weitere Antworten – Welche Unterlagen brauche ich für die neue Grundsteuer BW
Für das Ausfüllen des Formulars benötigen Sie je nach persönlicher Situation unter anderem folgende Informationen:
- Aktenzeichen Ihres Grundstücks bzw. Ihres Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.
- Lage (Adresse) des Grundstücks.
- Grundbuchblattnummer.
- Gemarkung und Flurstücksnummer.
- Fläche(n) des Grundstücks.
Welche Daten werden für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg benötigt In Baden-Württemberg werden für die Grundsteuererklärung das Aktenzeichen, die Eigentumsverhältnisse, die Lage des Grundstücks, Angaben zu Grund und Boden sowie der Bodenrichtwert benötigt.Welche Daten und Informationen werden für das Ausfüllen der Erklärung benötigt
- Gemarkung.
- Flurstücksnummer.
- Flurstücksfläche.
- Grundbuchblattnummer.
- zur wirtschaftlichen Einheit (Grundstück) gehörender Anteil.
- Wohn- und Nutzflächen der Gebäude.
Was für Unterlagen braucht man für die Grundsteuerreform : Angaben zu Ihrem Grundstück, zum Bodenrichtwert und den Bezeichnungen der Flurstücke: Grundsteuer Nordrhein-Westfalen: Grundsteuerportal (Geodatenportal) Sie benötigen darüber hinaus: gegebenenfalls Bauunterlagen, Teilungserklärung bei Wohnungseigentum oder Kauf-/Schenkungsvertrag.
Hat die Wohnfläche Einfluss auf die Grundsteuer in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist das einzige Land, das bei der Berechnung der Grundsteuer nur die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert heranzieht. Andere Modelle legen darüber hinaus noch Werte wie etwa Bebauung, Gebäudeart, Wohnfläche oder auch Baujahr des Gebäudes zugrunde.
Was trage ich in Zeile 11 Grundsteuererklärung BW : Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld “Enthalten in” wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist.
Ausfüllhilfe für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg In 6 einfachen Schritten zur Grundsteuererklärung
- Registrierung bei Elster.
- Sammlung der Daten.
- Start der Grundsteuererklärung in Elster.
- Hauptvordruck ausfüllen.
- Anlage Grundstück ausfüllen.
- Prüfung und Versand.
Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.
Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden
Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Von Ausnahmen abgesehen, sind zusätzlich lediglich die Grundstücksfläche, Wohn-/Nutzfläche, Bodenrichtwert und durchschnittlicher Bodenrichtwert anzugeben. Die beiden letztgenannten Angaben sind zur Ermittlung des sog. Lagefaktors anzugeben.Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.
des Eigentümers ein. Geben Sie, wenn möglich, Ihre Steuernummer und Identifikationsnummer an. Sie finden diese zum Beispiel in der oberen linken Ecke Ihres letzten Einkommensteuerbescheides. In Zeile 51 ist nun der Anteil (hier: 1/2) des einzelnen Ehegatten an der Wohnung anzugeben.
Was trage ich in Zeile 50 Grundsteuererklärung ein : Tragen Sie hier bitte in Zeile 49 und 50 die steuerlichen Daten des ersten Ehegatten ein. Diese finden Sie in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. In Zeile 51 bitte bei Grundstücken im Eigentum von Eheleuten bei Zähler die "1" und beim Nenner die "2" eintragen.
Was trage ich in Zeile 10 Grundsteuererklärung BW : Für Flurstücke im Grundvermögen tragen Sie bitte – in Zeile 9 den Namen der Gemarkung, – in Zeile 10 die Nummer des Grundbuchblatts, die Flurstücksnummer (Zähler/Nenner), die Flurnummer (wenn vorhanden) sowie die Gesamtfläche des Flurstücks ein. Diese Angaben finden Sie unter anderem in Ihrem Grundbuchauszug.
Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft
Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.
Sie sind online über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) des jeweiligen Bundeslandes abrufbar. Sollten veraltete Angaben zu Bodenrichtwerten gemacht werden, droht im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung – selbst wenn dies unbeabsichtigt geschieht.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Ist Garage Nutzfläche oder Wohnfläche Grundsteuer : Die Nutzfläche der Garage wird nach § 2 Abs. 2 HmbGrStG nicht berücksichtigt, da sie kleiner als 50 m² ist. Von der Nutzfläche der Abstellräume und des Gartenhauses bleiben nach § 2 Abs. 3 HmbGrStG insgesamt 30 m² (Freibetrag) unberücksichtigt, so dass 5 m² als Nutzfläche zu erfassen sind.