Antwort Welchen Holzöfen darf ich noch einbauen? Weitere Antworten – Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 weiter betrieben werden

Welchen Holzöfen darf ich noch einbauen?
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden.Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht. Und auch eine Menge Sonderregelungen. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizungen ab 2024 gibt es nicht.

Welche Holzöfen sind noch zulässig : Abschließend lässt sich sagen, dass es kein generelles Kaminofen Verbot in 2024 geben wird. Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft. Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen.

Wie erkenne ich ob mein Kaminöfen noch zulässig ist

Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.

Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.

Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.

Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Welche Holzheizungen werden 2024 verboten

BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.von der Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten bei der Erzeugung von Feinstaub ausgenommen werden sollen, handelt es sich um Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen die vor den 1950er Jahren gebaut und installiert wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kachelöfen und Kochherde.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.

In zwei Jahren müssen auch modernere Kamin- und Holzöfen mit Feinstaubfilter ausgerüstet sein. Ab 2025 greift für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen die Kaminofenverordnung. Dann müssen auch zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen – oder stillgelegt werden.

Wann hat ein Holzofen Bestandsschutz : Ein gesetzliches Verbot gilt ab Ende 2024 für alle vor dem 21. März 2010 errichteten Öfen, welche mehr als die festgelegten Emissionen ausstoßen. Auch wenn Sie keinen Nachweis über die Grenzwerte erbringen, dürfen Sie Ihren Holzofen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter betreiben.

Wie erkenne ich ob mein Kaminofen noch zulässig ist : Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.

Welche Öfen haben Bestandsschutz

Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.

Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Anschaffung ca. 1.000 €
Einbau durch Fachbetrieb ja
Laufende Kosten Stromkosten

Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.

Wer muss Feinstaubfilter nachrüsten : Wer muss nachrüsten

  • Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.