Antwort Wem gehört der Kabelanschluss im Mietshaus? Weitere Antworten – Wer ist für den Kabelanschluss zuständig Mieter oder Vermieter
Kosten des Fernsehanschlusses
Die Kosten für einen Kabelanschluss oder für eine Gemeinschaftsantenne werden vom Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt. Dies muss aus dem Mietvertrag oder einer Anlage zu den Betriebskosten hervorgehen.Deutscher Kabelmarkt klar aufgeteilt. Die Kabelnetzbranche in Deutschland wird stark von der Vodafone GmbH dominiert. Das Telekommunikationsunternehmen hat 2015 erst Kabel Deutschland übernommen und im Jahr 2019 zusätzlich den Anbieter Unitymedia erworben.Für den Kabelanschluss ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig.
Wer muss sich um Kabelfernsehen kümmern : Nach Gesetzesänderung Mieter müssen sich selbst um Kabel-TV kümmern.
Ist Fernsehempfang Vermietersache
Grundsätzliches. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für Fernsehempfang zu sorgen – darf ihn aber auch nicht behindern. Das heißt: Wer eine Wohnung anmietet, in der keinerlei Technik für den Fernsehempfang installiert ist, darf dies selbst nachholen.
Ist Fernsehanschluss Vermietersache : Nach §2 Absatz 15 der Betriebskostenverordnung können auch die Kosten für Kabelfernsehen auf Mieter umgelegt werden. Konkret heißt das: Ein Vermieter lässt den Kabelanschluss im Gebäude installieren und stellt diese Empfangsart für seine Mieter bereit.
Dies ist jedoch eine absolute Ausnahme und nicht verpflichtend. Der Vermieter darf aber für alle Parteien einen Mehrparteienanschluss beantragen und die Kosten auf die Nebenkosten umschlagen. Dagegen kann man sich nicht wehren, auch nicht wenn man gar kein Kabel will oder nutzt.
Als Mieterin oder Mieter selbst um den Anschluss kümmern
Möchten Sie als Mieterin oder Mieter etwa weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen Sie sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Anschluss kümmern, wenn Sie ab dem 1. Juli weiterhin Kabel-Fernsehen schauen möchten.
Was sich für Mieter im Kabelfernsehen ändert
Bislang kann der Vermieter oder die Vermieterin in größeren Wohneinheiten die Kosten für das Kabelfernsehen auf alle Mietparteien umlegen, egal ob der Kabelanschluss genutzt wurde oder nicht. Das Gesetz zur Abschaffung dieses sogenannten Nebenkostenprivilegs ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft.Da der Kabelanschluss umlagefähig ist, ist dieser Bestandteil der Betriebskosten und lässt sich bisher auch nicht vom Mieter kündigen. Wohnungsmieter profitieren von diesen Sammelverträgen, da der günstigere Preis an sie weitergegeben wird.Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet. Wer will, kann es weiter nutzen, muss dann aber mit einem Anbieter (meist Vodafone) einen eigenen Vertrag abschließen, der zwischen 7 und 13 Euro kosten wird.
Kabelfernsehen wird Mietersache: Spätestens ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“).
Warum Kabelfernsehen nicht mehr über Nebenkosten : Am 01. Dezember 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ab 01. Juli 2024. Bald sind damit die Kabelgebühren für den TV-Zugang als Teil der Nebenkosten passé.
Was ändert sich für Eigentümer beim Kabelfernsehen : Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht es Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Dann endet die Übergangsfrist für das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.
Wann entfällt Kabel-TV über die Mietnebenkosten
Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kabelgebühren nicht mehr in die Nebenkosten einfließen, die Sammelverträge mit der Wohnungswirtschaft laufen aus. Wer also zur Miete wohnt und einen Kabelanschluss hat, muss sich nun selbst um einen Vertrag mit dem Anbieter kümmern – sonst ist bald Sendeschluss.Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen. Vorsicht bei sogenannten "Medienberater:innen" an der Haustür oder am Telefon.