Antwort Wer gehört alles zu den Angehörigen? Weitere Antworten – Welche Personen zählen als Angehörige
Zu den nahen Angehörigen zählen zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister und Kinder sowie weitere Personengruppen.Nahe Angehörige sind: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehepartner der Geschwister und der Geschwister der Ehepartner, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, …Zu den Verwandten in gerader Linie zählen Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder. Zu den Verwandten in Seitenlinie zählen Geschwister, Tante und Onkel, Nichte und Neffe.
Was versteht man unter Angehörigen : Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll. Meist sind Personen gemeint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen.
Wer fällt unter nahe Angehörige
Als nahe Angehörige sind anzusehen: Ehegattin/Ehegatte. Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie ( z.B. Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie ( z.B. Cousinen/Cousins) verwandt oder verschwägert sind.
Wer sind meine nächsten Angehörigen : Als «nächste Angehörige» gelten Lebensgefährten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin bzw. Partner, Lebenspartnerin, Lebenspartner) Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern oder andere Personen, die mit der verstorbenen Person eng verbunden waren.
Nahe Angehörige im Sinn des § 15 AO sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Verwandt sind Menschen nur, wenn sie biologisch verwandt sind. Angehörige eines Menschen sind z.B. auch Ehegatten, Adoptivkinder oder auch Schwager, wo keine biologische Verwandtschaft besteht.
Sind Ehepartner Angehörige
Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige.Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.Zu einer Großfamilie gehören Kinder, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, vielleicht noch weiter entfernt Verwandte. Verwandte gehören zur gleichen Familie. Es gibt nahe Verwandte wie Geschwister, Eltern oder eigene Kinder. Man nennt dies bei uns auch Kleinfamilie.
Zu Schwiegerkindern besteht keine biologische oder rechtliche Verwandtschaft, sondern eine (lebenslange) Schwägerschaft, sie sind angeheiratete, so genannte affine Verwandte. Die Ehe- oder Lebenspartner der Enkelkinder einer Person sind ihre Schwiegerenkel.
Ist Schwiegermutter Verwandte 1 Grades : Schwiegereltern sind Verwandte ersten Grades und da hast du Anrecht auf 3 Tage.
Ist ein Cousin ein Angehöriger : 6. Kinder der Geschwister (Neffen und Nichten) sind Angehörige, nicht jedoch die Kindeskinder der Geschwister (Großneffe, Großnichte). Auch die Geschwister der Kinder untereinander (Cousins und Cousinen) sind keine Angehörigen iSv § 15 AO.
Ist die Ehefrau mit dem Ehemann verwandt
Keine Verwandtschaft besteht zwischen Ehepartnern oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern – durch ihre Eheschließung oder Verpartnerung entsteht aber eine Schwägerschaft zu den Verwandten des Partners, umgangssprachlich als eingeheiratete oder indirekte Verwandtschaft bezeichnet.
Schwiegerkinder sind keine Kinder im biologischen oder rechtlichen Sinn. Es handelt sich um angeheiratete (affine) Verwandte. Insbesondere sind sie keine Abkömmlinge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.Nach dem Wortlaut des § 1590 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt der Begriff der Schwägerschaft nur zu den Verwandten eines Ehegatten (z. B. Schwiegervater/Schwiegermutter, Schwägerin/Schwager als deren Sohn/Tochter).
Ist Freundin eine Angehörige : Als «nächste Angehörige» gelten Lebensgefährten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin bzw. Partner, Lebenspartnerin, Lebenspartner) Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern oder andere Personen, die mit der verstorbenen Person eng verbunden waren.