Antwort Wer hat Anspruch auf eine Badekur? Weitere Antworten – Wem steht eine offene Badekur zu
Ein Anspruch auf eine Vorsorgekur besteht grundsätzlich für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sowie für mitversicherte Ehepartner, Jugendliche ab 18 Jahren und Rentner.Wer eine ambulante Badekur wünscht, sollte dies dem Hausarzt oder der Hausärztin mitteilen, denn diese/r muss den Kurantrag ausfüllen. Wichtig bei der Antragstellung ist das Beifügen einer Diagnose sowie einer Begründung für die Verhinderung von Krankheit oder dem Fortschreiten einer bestehenden Krankheit.Krankenkassen bezuschussen Gesundheitsreisen mit durchschnittlich 150 Euro pro Jahr; dabei werden die Kurse bezuschusst und nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise. Sowohl für Kururlaub, Kompaktkur als auch Gesundheitsreise muss sich der Arbeitnehmende Urlaub nehmen.
Wie bekomme ich eine Kur am Meer : Für einen Kuraufenthalt am Meer können Sie zwischen verschiedenen Formen von Kureinrichtungen wählen. Eine medizinische Kur wird meist in einer speziellen Kurklinik, Rehaklinik oder einem Kurzentrum durchgeführt. Sehr groß ist das Angebot medizinischer Kureinrichtungen an der Nordsee und Ostsee.
Kann ich als Rentner noch eine Kur bekommen
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt.
Wann bekomme ich eine Kur genehmigt : Ambulante Vorsorge-Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine übliche ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss eine ambulante Vorsorge-Kur verordnen, damit sie bei der TK beantragt und genehmigt werden kann.
Anspruch auf eine Kur haben in Deutschland grundsätzlich alle, die kranken- oder rentenversichert sind. Aber ob eine Kur notwendig ist, das entscheidet der Arzt – typischerweise der Hausarzt. Er stellt eine Diagnose und begründet die Notwendigkeit einer Kur gegenüber der jeweiligen Krankenkasse.
Voraussetzungen
- Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
- Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht.
- Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)
Welche Kuren gibt es für Rentner
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt.Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf eine Kur Es besteht grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Dafür müssen Sie sich die Kurfähigkeit von einem Hausarzt bescheinigen lassen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann diese auch vor Ablauf dieser Frist genehmigt werden.Die Reha in der Rente ist seit 2017 sogar eine Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist möglich, alle vier Jahre eine Maßnahme in Anspruch zu nehmen. In medizinisch dringenden Fällen kann der Zeitraum auch kürzer sein. Eine stationäre Behandlung dauert meist drei Wochen.
Für Berufstätige übernimmt daher die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel die Kosten der Reha, um eine vorzeitige Rentenzahlung zu vermeiden. Bei Rentner:innen hingegen trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Rehabilitation.
Kann man einfach so eine Kur beantragen : Sie können sich die Reha-Klinik grundsätzlich selbst aussuchen, sofern sie für die jeweilige Erkrankung geeignet ist und ein Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse besteht. Gegen einen abgelehnten Reha-Antrag können Sie Widerspruch einlegen oder notfalls Klage dagegen erheben.
Wer bezahlt die Kur für Rentner : Die Kur wird ausschließlich von den Krankenkassen übernommen oder kann selbst bezahlt werden. Die Reha übernimmt für die meisten Berufstätigen die Rentenversicherung und für Rentnerinnen und Rentner in den meisten Fällen die Krankenkasse.