Antwort Wer kann sich auf eine EU weite Ausschreibung bewerben? Weitere Antworten – Was bedeutet EU weite Ausschreibung
Europaweite Ausschreibungen bezeichnen Vergaben, die bestimmte Auftragswerte (Schwellenwerte) übersteigen und daher europaweit auszuschreiben sind. Die jeweiligen Schwellenwerte werden alle 2 Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt.Wer kann sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben Grundsätzlich können alle privaten Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen für Groß- und Kleinunternehmer teilnehmen, unabhängig von Branche oder Größe.Diese Behörden müssen ab dem Schwellenwert von 140.000 Euro EU-weit ausschreiben. Der höchste Schwellenwert mit 431.000 Euro gilt für den Sektorenbereich sowie die Behörden der Verteidigung und Sicherheit.
Warum europaweite Ausschreibung : Elektronische Vergabe: Bei europaweiten Ausschreibungen wird zunehmend auf die elektronische Vergabe gesetzt. Dies erleichtert den Prozess, erhöht die Effizienz und trägt zur Vereinfachung der Verfahren bei.
Wie funktioniert eine EU Ausschreibung
Das Regelverfahren bei EU-weiten Ausschreibungen ist das offene Verfahren . Dabei werden eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen mittels einer Auftragsbekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Leistung in einem nichtoffenen Verfahren auszuschreiben.
Was ist eine EU Vergabe : EU-Ausschreibungen sind Vergaben, die aufgrund ihres über dem jeweiligen EU-Schwellenwert liegenden Auftragswerts europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die EU-Kommission muss diese Schwellenwerte alle zwei Jahre neu festlegen.
Bei jeder Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren müssen Nachweise und Eigenerklärungen zusammengestellt und an die jeweiligen Vergabestellen übermittelt werden. Verfügt das Unternehmen dagegen über ein gültiges Präqualifizierungszertifikat ist nur dieses mit dem Angebot bei der Vergabestelle einzureichen.
Folgende Bestandteile einer Ausschreibung sind empfehlenswert:
- Anschreiben als Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB = auftraggeberbezogene Regeln)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB = projektbezogene Festlegungen)
- Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
Wer muss ausschreiben
Wer muss öffentlich ausschreiben Für öffentliche Auftraggeber gilt das Vergaberecht. Öffentliche Auftraggeber sind insbesondere der Bund, die Länder sowie Städte, Kreise und Gemeinden. Sie müssen ihre Aufträge in der Regel ausschreiben.
Art der Frist | Wann | Nicht offenes Verfahren |
---|---|---|
Angebotsfrist | normalerweise | 40 Tage |
bei elektronischer Übermittlung | 33 Tage | |
bei elektronischer Bereitstellung aller Vergabeunterlagen | 35 Tage | |
nach einer Vorinformation | 22 bis 36 Tage |
Welche Dokumente gehören zu den Ausschreibungsunterlagen
- Anschreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und einer Kurzfassung der Ausschreibung,
- Bewerbungsbedingungen: Regeln für die Vergabe einschließlich Zuschlagskriterien und deren Gewichtung,
- Vertragsunterlagen: Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen.
Bei einer öffentliche Ausschreibung fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Eignung wird also mit Wertung der Angebote geprüft. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Für wen gilt das öffentliche Vergaberecht : Das Vergaberecht gilt für öffentliche Auftraggeber:innen. Diese sind dazu verpflichtet, Aufträge öffentlicht auszuschreiben – vorausgesetzt, der Auftragswert überschreitet eine gewisse Wertgrenze.
Wann müssen Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden : Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sind europaweit auszuschreiben, wenn der Wert aller Einzel lose zusammengerechnet 215.000 € netto überschreitet.
Wann ist eine Direktvergabe möglich
Wenn in einem Verfahren keine oder nur ungeeignete Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden, ist eine Direktvergabe zulässig. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags dürfen dabei nicht geändert werden.
FÜR WEN GILT DIE VERGABEVERORDNUNG Die VgV gilt für öffentliche Auftraggeber, die öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte vergeben.Das Vergaberecht greift, wenn ein Auftraggeber mit öffentlichen Mitteln Waren und Dienstleistungen beschafft oder Bauaufträge vergibt. Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen müssen sich bei der Auftragsvergabe an den gesetzlich geregelten Verfahrensablauf halten.
Wann muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden : Dies gilt zunächst ab einem Netto-Auftragswert von 209.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und 5.225.000 Mio. Euro für Bauleistungen. Ab dieser Grenze müssen die Aufträge grundsätzlich EU-weit ausgeschrieben werden. Gesetzlich ist diese Pflicht in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.