Antwort Wer meldet die BG an? Weitere Antworten – Wer muss sich bei der BG anmelden
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft, anzumelden. Das geht aus § 192 des Sozialgesetzbuches VII hervor.Berufsgenossenschaften sind maßgeblich für die gesundheitlichen Aspekte Ihres Unternehmens zuständig; sie sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen nahezu aller Art müssen sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden – unmittelbar nach der Unternehmensgründung.Einzelunternehmer*innen oder Freiberufler*innen ohne Mitarbeitende sind in der Regel nicht pflichtversichert. Sie können sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern. Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft informieren.
Woher weiß ich welche BG zuständig ist : Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.
Was passiert wenn man sich nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
Auch wenn Sie sich nicht anmelden, besteht für Ihre Beschäftigen Versicherungsschutz. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei Ihrer Berufsgenossenschaft nicht erfasst sind, müssen Sie mit rückwirkenden Beitragsnachzahlungen bis zum Tag der Eröffnung Ihres Unternehmens rechnen.
Wer braucht keine Berufsgenossenschaft : Antwort: Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft) besteht jedoch eine Versicherungspflicht.
Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.
Zum gesetzlich versicherten Personenkreis gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer (auch Praktikanten), die in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis stehen.
Hat jeder Beruf eine Berufsgenossenschaft
Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, das heißt, jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist zahlendes Mitglied in der für den jeweiligen Gewerbezweig errichteten Berufsgenossenschaft (man unterscheidet zwischen den sogenannten gewerblichen …Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern.