Antwort Wer zahlt Inklusion? Weitere Antworten – Wer trägt die Kosten für einen Schulbegleiter
Die Finanzierung bzw. Übernahme der Kosten geschieht entweder durch das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII bzw. § 54 SGB XII oder durch das Jugendamt im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII).Die Schulbegleiter werden von den Trägern häufig unterbezahlt, obwohl das Jugendamt zwischen 20-40,- Euro pro Stunde bezahlt. Natürlich haben wir durch die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets weitere Kosten (Steuerberater zur Lohnberechnung, Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft…).Jeder Mensch hat das Recht darauf, dabei zu sein. In der UN -Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Wie wird Schulbegleitung finanziert : Die vom Jugendamt finanzierte Schulbegleitung ist eine ambulante Leistung der Jugendhilfe, deshalb müssen Schüler, Eltern oder sonstige Unterhaltspflichtige keinen Kostenbeitrag zahlen. Das gilt für alle Schularten. Weitere Informationen unter Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Können Eltern Schulbegleiter ablehnen
Eltern können beim Sozialamt oder Jugendamt die Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter beantragen. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzureichen. Im äußersten Fall kann eine Klage helfen, den Anspruch auf einen Schulbegleiter durchzusetzen.
Wer entscheidet über Schulbegleitung : Schulbegleitung als Jugendhilfeleistung (§ 35a SGB VIII) Ist die Schulbegleitung allein wegen einer sog. seelischen Behinderung erforderlich, sind die Jugendämter für die Finanzierung zuständig.
Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen haben Anspruch auf Schulbegleitung. Dieses Recht ist im SGB IX (Stand 2020) Teil 2 – Eingliederungshilferecht verankert. Auch Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen wie AD(H)S oder Autismus können Schulbegleitung beantragen.
Schulbegleitung / Integrationshilfe: Sozialamt oder Jugendamt. Benötigt Ihr Kind eine Schulbegleitung, sog. Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer, müssen Sie diese auch rechtzeitig beim örtlichen Sozialamt (Eingliederungshilfe) beantragen.
Was fällt alles unter Inklusion
Inklusion ist mehr als Integration
Ob beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, in der Schule, auf Veranstaltungen, in Vereinen oder im Kreis der Familie: Jeder wird von der Gesellschaft so akzeptiert, wie er ist, und kann ein Leben ohne Barrieren führen.In der Konvention hat Deutschland sich unter anderem verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen und Schülerinnen mit Behinderung am Wohnort gemeinsam mit den anderen Schülerinnen inklusiv zu unterrichten und zu fördern.Bei seelischen Behinderungen wird sie für Kinder und Jugendliche und teils auch für junge Erwachsene über die Jugendhilfe finanziert. Bei körperlichen und geistigen Behinderungen sowie bei Mehrfachbehinderungen und bei Erwachsenen sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
Die Schulbegleitung wird von unterschiedlichen Leistungserbringern angeboten, die Arbeitgeber der in der Schulbegleitung eingesetzten Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter sind.
Wer entscheidet über Schulbegleiter : Schulbegleitung / Integrationshilfe: Sozialamt oder Jugendamt. Benötigt Ihr Kind eine Schulbegleitung, sog. Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer, müssen Sie diese auch rechtzeitig beim örtlichen Sozialamt (Eingliederungshilfe) beantragen.
Wer bezahlt Integrationshelfer im Kindergarten : Der Antrag für eine Integrationshilfe muss beim Landratsamt gestellt werden. Dort wird entschieden, ob und in welchem Umfang eine Integrationshilfe erteilt wird. Sie wird komplett von der Eingliederungshilfe bezahlt.
Wer entscheidet über Integrationsplatz
Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt. Innerhalb von zwei Wochen muss das Amt prüfen, ob es für den Antrag zuständig ist. Sollte das Amt zu dem Ergebnis kommen, dass sie nicht dafür zuständig sind, muss das Amt den Antrag an das zuständige Amt weiterleiten.
Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer, müssen Sie diese auch rechtzeitig beim örtlichen Sozialamt (Eingliederungshilfe) beantragen. Das Sozialamt entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Schule darüber, ob eine individuelle Einzelbetreuung im Unterricht notwendig ist.Dabei geht es bei Inklusion nicht nur um Bildung und es geht auch nicht nur um Menschen mit Behinderungen. Es geht um alle Menschen und um alle Lebensbereiche.
Sind Schulen zu Inklusion verpflichtet : Sie formuliert in Ar- tikel 24 das Recht aller Menschen auf inklusive Bildung und verpflichtet Deutschland zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems, das alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und Menschen nicht wegen ihrer Behinderung aus- grenzt.