Antwort Wie lange gilt ein Bürgerentscheid in Bayern? Weitere Antworten – Ist ein Bürgerentscheid bindend

Wie lange gilt ein Bürgerentscheid in Bayern?
Verbindlichkeit. Bürgerentscheide sind verbindlich und einem gleichlautenden Beschluss der gewählten kommunalen Vertretung gleichgestellt.Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.Mit einem Bürgerbegehren können die Gemeindebürger (Kreisbürger) einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde (des Landkreises) beantragen. Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung.

Kann man einen Bürgerentscheid anfechten : Anfechtung des Bürgerentscheids

Eine Anfechtung einer manipulierten Abstimmung wie bei Wahlen ist nach der Rechtsprechung nicht möglich. In einem derartigen Fall bleibt nur eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.

Was ist bei einem Bürgerentscheid zu beachten

Ein Bürgerbegehren ist nur zulässig, wenn es nicht gegen geltende Gesetze und Rechtsverordnungen, Haushaltsbeschlüsse, Global- richtlinien, Zuständigkeitsanordnungen oder sonstige Entscheidungen des Senats sowie Fachanweisungen und Einzelweisungen verstößt.

Kann ein Bürgerentscheid abgelehnt werden : In bestimmten Angelegenheiten können die Bürger auf kommunaler Ebene einen Bürgerentscheid anstreben. Erforderlich hierfür ist zunächst das Bürgerbegehren, welches jedoch vom zuständigen kommunalen Organ auch abgelehnt werden kann.

Wenn er das Bürgerbegehren für zulässig erachtet, entscheidet er, ob dem Bürgerbegehren zugestimmt wird. Wenn er dem Bürgerbegehren nicht zustimmt, so wird innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt, § 26 VI 3, 4 GO. Das Bürgerbegehren entfaltet bis zum Bürgerentscheid eine Sperrwirkung, § 26 VI 6 GO.

Das Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten seit der Anzeige von 3 % der zur letzten Bezirksversammlungswahl wahl- berechtigten Einwohner des Bezirks unterstützt wird – bei mehr als 300.000 Einwohnern müssen es 2 % sein.

Hat ein Bürgerbegehren aufschiebende Wirkung

Das Bürgerbegehren entfalte keine Sperrwirkung gegenüber Beschlüssen der Gemeinde (aufschiebende Wirkung).Das Bürgerbegehren entfalte keine Sperrwirkung gegenüber Beschlüssen der Gemeinde (aufschiebende Wirkung).Die aufschiebende Wirkung endet mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Widerspruch und die Anfechtungsklage oder, wenn die Anfechtungsklage vom Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren abgewiesen worden ist, drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist des gegen die Entscheidung des …

Die aufschiebende Wirkung endet mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Widerspruch und die Anfechtungsklage oder, wenn die Anfechtungsklage vom Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren abgewiesen worden ist, drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist des gegen die Entscheidung des …

Welcher Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung : Widerspruch und Klage gegen einen Beitragsbescheid haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die geforderten Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind daher innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist trotz Widerspruch zu zahlen (es kann jedoch Aussetzung der Vollziehung beantragt werden).

Wann hat ein Verwaltungsakt dauerwirkung : Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt in der Regel dann vor, wenn eine laufende, regelmäßig wiederkehrende Leistung bewilligt wird (z.B. Alg I, ALG II, BAB, Abg, Übg, auch Anerkennungsbe- scheide Kug, AtG). Auch die Entscheidung über die Entziehung der Leistung nach § 66 SGB I ist ein VA mit Dauerwirkung.

Was ist der Unterschied zwischen einer aufschiebenden und einer auflösenden Bedingung

Während er bei der aufschiebenden Bedingung erst zustande kommt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, besteht er bei der auflösenden Bedingung zunächst, endet aber bei Eintritt der Bedingung.

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.

Kann ein Verwaltungsakt verjähren : (2) Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Soweit der Verwaltungsakt einen Anspruch auf künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt hat, bleibt es bei der für diesen Anspruch geltenden Verjährungsfrist.