Antwort Wie lange Warten auf eine Reha? Weitere Antworten – Wie lange muss man warten um einen Platz für Reha zu bekommen

Wie lange Warten auf eine Reha?
Wie lange muss ich warten, bis ich eine Reha beginnen kann Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Rehaplatz beträgt einige Wochen bis wenige Monate. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt man bei manchen Rehakliniken derzeit sogar auf Wartezeiten von bis zu einem Jahr!Wie lange ist die Reha-Wartezeit nach der Bewilligung Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von drei bis acht Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.Anschlussheilbehandlungen sollen unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt stattfinden. Als unmittelbar gilt hierbei eine Frist von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Für Rehabilitationsbehandlungen beträgt die Antrittsfrist 4 Monate ab Genehmigungsdatum.

In welchem Zeitraum muss eine Reha genehmigt werden : Zwischen der Antragstellung und dem Bescheid ist ein Zeitraum von ca. drei Wochen einzurechnen. Es kann jedoch etwas länger dauern, wenn die Unterlagen des Reha-Antrages nicht vollständig oder unzureichend sind. Wird beispielsweise ein ärztliches Gutachten erforderlich, verzögert sich mitunter auch die Bewilligung.

Was tun wenn kein Reha Platz frei ist

Auch wenn Sie sich nicht in einer Rehabilitationseinrichtung befinden, können Sie Möglichkeiten finden, körperliche Aktivität in Ihren Alltag einzubauen. Sie können zum Beispiel spazieren gehen, Yoga machen oder an einem Fitnesskurs teilnehmen.

Wie bekomme ich am schnellsten eine Reha : Die schnellste und oft einfachste Form der Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung. Da sie direkt – spätestens 2 Wochen – nach Entlassung aus einem stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt, gibt es keine langen Wartezeiten und die Behandlungen knüpfen nahtlos aneinander an.

Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt im Reha-Antragsformular Ihre Wunschklinik angeben. Haben Sie das nicht getan und Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.

Auf der Webseite www.meine-Rehabilitation.de informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) über Rehakliniken, die für Erwerbstätige in Frage kommen.

Wer entscheidet in welche Reha man kommt

Die Rentenversicherung bewilligt Wunschklinik

Der Kostenträger Ihrer Reha kommt Ihren berechtigten Wünschen nach und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid.Die Rentenversicherung teilt Ihnen in einem Bescheid mit, welche Art von Reha Sie bekommen, in welcher Reha-Einrichtung sie stattfindet und wie lange sie dauern wird. Den genauen Termin, wann es losgeht, bekommen Sie unaufgefordert von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.Was passiert bei zu wenig Beitragsjahren Wer zu wenig Beitragsjahre gesammelt hat, also die Wartezeit nicht erfüllt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rente. Eine Besonderheit gilt bei der Regelaltersrente. Hier ist es möglich, früher in Rente zu gehen, als die Regelaltersgrenze vorsieht ("Rente mit 63").

So bekommen Sie den Platz in der Reha-Wunschklinik

  1. Informationen über mögliche Kliniken einholen.
  2. Den Arzt bitten, die Wunschklinik im Befundbericht zu nennen.
  3. Patienten haben ein Mitspracherecht.
  4. Die Reha-Klinik muss medizinisch passen.
  5. Es muss nicht unbedingt eine Vertragsklinik sein.

Was zählt zu den Wartezeiten : Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt.

Welche Zeiten zählen zur Wartezeit : Wartezeit von 35 Jahren

Anrechnungszeiten können beispielsweise Zeiten sein, in denen sie krank, schwanger, arbeitslos waren oder auch Zeiten der Schulausbildung und des Studiums. Berücksichtigungszeiten sind zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Was ist anrechenbare Wartezeit

Grundsätzlich werden auf alle Wartezeiten Monate mit Beitragszeiten, also Zeiten, für die Beiträge gezahlt worden sind, angerechnet. Ausnahmen bestehen jedoch bei den Wartezeiten von 25 und 45 Jahren. Hier werden nicht alle Beitragszeiten angerechnet.