Antwort Wie verschicke ich ein Widerspruch? Weitere Antworten – In welcher Form muss ein Widerspruch erfolgen

Wie verschicke ich ein Widerspruch?
Schriftform

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich einreichen. Hierfür müssen Sie Ihre Erklärung schriftlich fixieren und eigenhändig handschriftlich unterschreiben. Eine einfache E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis nicht.Ein Widerspruch kann schriftlich oder persönlich eingelegt werden. Bei einem elektronischen Widerspruch ist eine spezielle elektronische Unterschrift oder der Versand per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, wie das Hessische Landessozialgericht in einem neuen Urteil entschieden hat.Ihr Namen, Ihre Adresse und das Datum. Ein Satz, der beschreibt, gegen was Sie Widerspruch einlegen. Zum Beispiel: „Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom (23.07.2020) ein. Ich bin nicht damit einverstanden, welchen Grad der Behinderung ich von Ihnen bekommen habe.

Ist ein Widerspruch zu begründen : Ob Sie Ihren Widerspruch begründen oder zusätzliche Unterlagen einreichen, können Sie selbst entscheiden. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Widerspruch nicht begründet werden muss. Sie müssen aus gesetzlicher Sicht auch keine Unterlagen beilegen.

Ist ein Widerspruch nur mit Unterschrift gültig

Der schriftliche Widerspruch

Sie wird nicht ausdrücklich durch den § 126 Abs. 1 BGB konkretisiert, der für die Erfüllung der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen erfordert.

Wie soll ein Widerspruch aussehen : Ein schriftlicher Widerspruch sollte folgende Informationen beinhalten:

  1. Absender(adresse)
  2. Empfängeradresse.
  3. Datum.
  4. Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
  5. Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
  6. Unterschrift.

Die betroffene Person selbst oder ein von ihr Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich (formlos, auch per Fax, nicht per Email) oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.

Zur Wahrung der Rechtswirksamkeit muss ein Widerspruch auch formgerecht eingelegt werden. Hierzu ist der Rechtsbehelf – sofern nicht die elektronische Form oder die Niederschrift gewählt wird – vom Widerspruchsführer oder dessen Bevollmächtigten handschriftlich zu unterzeichnen.

Was ist ein formloser Widerspruch

Erhalten Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen einen Bescheid der Pflegekasse, haben sie einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch wird gern als formloser Widerspruuch bezeichnet und sollte keine Begründung, auch keine einzelnen Argumente, enthalten!Ist der Widerspruch nicht begründet, wird er abgelehnt. Die Entscheidung und der Verwaltungsakt bleiben unverändert bestehen.Sie können Ihren Widerspruch schriftlich, mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben, einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben.

Der Widerspruch muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Adresse und Telefonnummer der Person, die Widerspruch einlegt.
  2. Datum des Widerspruchs.
  3. Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  4. Datum und das Akten- oder Geschäftszeichen (genaue Bezeichnung), gegen den Widerspruch eingelegt wird.

Wie unterschreibe ich einen Widerspruch : Unabhängig von der Frist muss auch das Formerfordernis erfüllt sein. Grundsätzlich ist ein Widerspruch schriftlich einzulegen. Das bedeutet, dass Sie den Widerspruch handschriftlich selbst unterschreiben und im Original mit Ihrer Unterschrift an die Behörde übersenden müssen. Sie müssen als Aussteller erkennbar sein!

Wie viel kostet ein Widerspruch : Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.

Wie schnell muss Behörde auf Widerspruch reagieren

Nach einem Widerspruch hat die Behörde 3 Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden. Auch hier gilt, wenn die Behörde das nicht tut, und Ihnen auch nicht mitteilt, warum eine Entscheidung noch nicht erfolgen konnte, können Sie sich mit der Untätigkeitsklage gerichtlich zur Wehr setzen.

Eine Begründung oder vorhandene medizinische Unterlagen können Sie auch später nachreichen. Sofern Sie den Widerspruch mit E-Mail oder Computerfax einlegen: Aus dem (beim Versorgungsamt ausgedruckten) Schriftstück muss hervorgehen, wer den Widerspruch eingelegt hat.Damit der Widerspruch überhaupt zur sachlichen Entscheidung angenommen wird, müssen Sie zum anderen nachvollziehbar darlegen, dass der Verwaltungsakt Sie möglicherweise in eigenen Rechten verletzen kann. Die Juristen sprechen hier von der „Widerspruchsbefugnis“.

Wer trägt die Kosten bei einem Widerspruch : Wird dem Widerspruch stattgegeben, fallen der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zur Last; wird der Widerspruch jedoch zurückgewiesen, sind die Kosten des Widerspruchsverfahrens von Ihnen zu tragen.