Antwort Wie wird Einspeisung abgerechnet? Weitere Antworten – Wie funktioniert die Abrechnung der Einspeisevergütung
Bei der Mengenermittlung wird die installierte Gesamtleistung auf die Mengengrenzen der Vergütungskategorien aufgeteilt. Die Vergütung unter 10 kW beträgt 12,2 ct/kWh, über 10 und unter 40 kW beträgt die Vergütung 11,87 ct/kWh und über 40 kW und unter 100 kW liegt der Vergütungsbetrag bei 10,61 ct/kWh.Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kWp erhalten in der Regel in der Einspeisung ein Abrechnungsprofil, das zum 31.12. jeden Jahres eine Abrechnung mit dem Zeitraum vom 01.01. – 31.12. erstellt.Die Einspeisevergütung wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Solaranlage 20 Jahre lang als fester Betrag ausgezahlt. Seit der Einführung im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung deutlich gesunken, von anfänglich 50 ct/kWh auf aktuell 8,11 ct/kWh für Anlagen bis 10kWp.
Wie wird Einspeisung berechnet : Einspeisevergütung
- Einspeisung: 5.000 Kilowattstunden pro Jahr.
- Einspeisevergütung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde.
- Einnahmen: 5.000 Kilowattstunden * 8,2 Cent pro Kilowattstunde = 410 € pro Jahr.
Wird die Einspeisevergütung monatlich gezahlt
Die lokalen Netzbetreiber zahlen die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien aus. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Ihren Ausgangspunkt bildet entweder die geschätzte einzuspeisende Strommenge entsprechend einer jährlichen Abrechnung oder aber bei größeren Anlagen eine konkrete monatliche Abrechnung.
Wie wird die Einspeisevergütung gezahlt : Sie wird pro erzeugter Kilowattstunde des PV-Stroms gezahlt, die in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Art und Größe der Energieanlage und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Der einmal festgelegte Vergütungssatz wird 20 Jahre lang unverändert gezahlt.
Wer eine PV-Anlage betreibt, die über das Standardlastprofil abgerechnet wird, erhält stets mit Stichtag 31.12. eine Abrechnung über den Zeitraum des gesamten vergangenen Jahres. Damit die Abrechnung möglich ist, muss der Betreiber seine Zählerstände bis spätestens 28.02. des Folgejahres mitteilen.
Gezahlt wird sie pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber. Speisen die Besitzer der PV-Anlagen ihren Strom nicht ins Netz ein, sondern veräußern ihn an der Börse (Direktvermarktung), erhalten sie zuzüglich zum erzielten Börsenpreis die sogenannte Marktprämie.
Wie berechne ich die Einspeisung einer PV-Anlage
Aber für die minimale PV – Anlagengröße gibt es eine brauchbare Faustformel. Diese lautet: Jahresstromverbrauch · Faktor 1,5 ÷ spezifischen PV-Anlagenertrag/a. Beispiel: 4000 kWh · 1,5 ÷ 1000 ~ 6,0 kWp PV-Anlagenleistung.Anlagen mit Eigenversorgung bekommen bei einer Inbetriebnahme ab 1. Februar 2024 folgende Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,11 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp dann 7,03 Cent pro kWh.Gezahlt wird sie pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber. Speisen die Besitzer der PV-Anlagen ihren Strom nicht ins Netz ein, sondern veräußern ihn an der Börse (Direktvermarktung), erhalten sie zuzüglich zum erzielten Börsenpreis die sogenannte Marktprämie.
Abrechnung mit dem Netzbetreiber: Abschlagszahlungen. Im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2021) wird im § 26 EEG der Zeitpunkt der Abschlagszahlungen auf den Zeitpunkt "monatlich jeweils zum 15. Kalendertag" festgelegt und die Höhe mit der Umschreibung "in angemessenem Umfang" beziffert.
Wer überweist die Einspeisevergütung : Der Stromversorger überweist Ihnen die monatliche Einspeisevergütung nur netto, d. h. 200 €. Umsatzsteuer müssten Sie in diesem Fall nicht an das Finanzamt abführen. Im Vergleich zur Variante mit Umsatzsteuerpflicht würden Sie deshalb 5.700 € weniger erhalten.
Wie viel bekommt man für die Einspeisung von Strom : Anlagen mit Eigenversorgung bekommen bei einer Inbetriebnahme ab 1. Februar 2024 folgende Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,11 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp dann 7,03 Cent pro kWh.
Wird die Einspeisevergütung monatlich ausgezahlt
Einspeisevergütung mit monatlicher Abrechnung:
Bei dieser Methode wird jeden Monat ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Einspeisevergütung zu bestimmen. Diese wird dann im Folgemonat ausgezahlt.
Sie erhalten die Einspeisevergütung netto.