Antwort Wird die ePA Pflicht? Weitere Antworten – Kann ich die elektronische Patientenakte ablehnen

Wird die ePA Pflicht?
Tatsächlich haben Patienten die Möglichkeit, der Anlage dieser Akte zu widersprechen. Gründe zum Widerspruch sehen Kritiker auch im Datenschutz. Patienten können weder zu einer elektronischen Akte gezwungen werden, noch kann ihre Krankenkasse hineinsehen.Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses.Seit Januar 2021 bieten alle Krankenkassen ihren Versicherten zur Einrichtung und Verwaltung ihrer ePA eine App für das Smartphone an.

Was passiert mit der Gesundheitskarte 2024 : Ab Januar 2024 gibt es eine große Änderung im Gesundheitswesen: Die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen wird digital ergänzt. Und könnte langfristig sogar vor dem Aus stehen. Kassel – Nahezu jeder Deutsche hat es im Portemonnaie: Das Krankenkassen-Kärtchen.

Sollte man der ePA widersprechen

Ja. Nach aktuellem Stand wird es keine Pflicht geben, die ePA zu nutzen. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, muss allerdings selbst tätig werden und dies seiner Krankenkasse mitteilen. Diese Notwendigkeit des aktiven Widerspruchs wird auch als Opt-out-Verfahren bezeichnet.

Wie widerspricht man der ePA : Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundesrat das Digital-Gesetz ( DigiG ) gebilligt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten auch ohne deren ausdrückliches Einverständnis eingerichtet wird. Wer eine ePA dann nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen („Opt-out“).

Ärztinnen und Ärzte sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten zeitnah in der Patientenakte festzuhalten – elektronisch oder auf Papier.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie die elektronische Patientenakte über die entsprechende Anwendung Ihrer Krankenkasse widerrufen können. Ist dies nicht der Fall, muss der Widerruf über den postalischen Weg oder den E-Mail-Service Ihrer Krankenkasse erfolgen.

Ist ePA 2.0 Pflicht

Seit dem 01.01.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Anfrage eine elektronische Patientenakte kostenfrei zur Verfügung stellen. Die ePA kann als App auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones oder Tablets) sowie am PC genutzt werden. Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig.Ein möglicher Nachteil ist, dass nicht nur die Ärztin oder der Arzt, sondern auch die Patienten Zugriff auf die digitale Patientenakte haben. Löschen Letztere etwa unliebsame oder unangenehme Informationen, kann der behandelnde Arzt nicht mehr damit rechnen, dass die Akte vollständig ist.Doch das Gegenteil ist der Fall: Jeder darf seine Patientenakte einsehen und sich sogar Kopien davon machen lassen! Ist man bei einer guten Arztpraxis gelandet und hat ein vertrauensvolles Verhältnis zum Arzt, sollte die Herausgabe der Patientenakte kein Problem sein.

Dann sollten Sie als erstes prüfen, ob dies über die jeweilige Smartphone- oder Tablet-Anwendung Ihrer Krankenkasse möglich ist. Sollte diese Option nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie den Widerspruch schriftlich einreichen. Das geht dann entweder postalisch oder per Fax an Ihre Krankenkassen.

Wann muss ich der ePA widersprechen : Gibt es Fristen für den Widerspruch gegen die elektronische Krankenakte Bis voraussichtlich 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte Zeit haben, sich für oder gegen eine elektronische Patientenakte zu entscheiden.

Was spricht gegen eine elektronische Patientenakte : Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die zum Zugriff berechtigt wurden, soll die Inhalte lesen können – auch die Krankenkassen nicht. Dennoch gibt es Kritik und die Befürchtung, dass Datenmissbrauch möglich sein könnte, etwa über gehackte Smartphones.

Wie kann man der ePA widersprechen

Elektronische Patientenakte widersprechen per App

Die ePA kann bereits seit Anfang 2021 freiwillig in Form einer App für das Smartphone bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden – und zwar per Opt-In-Verfahren.

Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.Kann man die elektronische Patientenakte ablehnen Ja. Erhebt ein Versicherter bei seiner Krankenkasse Widerspruch, wird für ihn keine elektronische Patientenakte angelegt. Für jeden Versicherten, der nicht ausdrücklich widerspricht, soll die ePA künftig automatisch angelegt werden (Opt-out-Verfahren).

Bis wann muss ich der ePA widersprechen : Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundesrat das Digital-Gesetz ( DigiG ) gebilligt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten auch ohne deren ausdrückliches Einverständnis eingerichtet wird. Wer eine ePA dann nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen („Opt-out“).