Antwort Wird man im Bus gefilmt? Weitere Antworten – Sind Busse mit Kameras ausgestattet
Mittlerweile sind alle Busse mit Kameras ausgestattet. Die Kameras sind so im Bus angebracht und ausgerichtet, dass jeder Winkel im Fahrzeuginneren beobachtet werden kann. Die Kameras in den Fahrzeugen zeichnen zunächst das Geschehen in den Wagen auf.Zwei Kameras an den beiden hinteren Ecken des Busses liefern ein klares Bild auf das Ausschwenken der Heckseite. Der gesamte Bereich hinter dem Bus wird perfekt angezeigt. Außerdem lässt sich das Schwenksicht-Kamerasystem um weitere Kameras ergänzen.Die Speicherfrist für die Kameras in den Fahrzeugen (Bahnen und Busse) sowie Stadtbahnanlagen und der übrigen stationären Anlagen beträgt generell 48 Stunden und maximal 72 Stunden. Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen.
Sind Kameras im Bus erlaubt : Oberverwaltungsgericht erlaubt weitgehende Videoüberwachung in Bus und Bahn.
Haben Busse Kameras außen
Alle Fahrzeuge werden mit zwei HD-Kameras außen am Bus und zwei Bildschirmen im Bus ausgestattet sein.
Wann werden Videoaufzeichnungen gelöscht : Nach Ablauf der 72 Stunden müssen die Aufnahmen aufgrund der Bestimmungen der DSGVO gelöscht werden. Der Trend zur Ausweitung von Videoüberwachung ist ungebrochen. Datenschutzbehörden müssen sich immer wieder mit der datenschutzrechtlichen Bewertung von Videoaufnahmen beschäftigen.
Die Omnibusse, die in der Stadt unterwegs sind, werden bis Ende 2024 mit Kameras ausgestattet, die auf Knopfdruck von Fahrer*innen ausgelöst werden können. Die Frontkamera, die am Bus angebracht ist, zeichnet im Anschluss eine Fotoserie auf mit den GPS-Daten des genauen Standorts sowie der Uhrzeit.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden dürfen die Daten aus der Videoüberwachung maximal 72 Stunden gespeichert werden. Diese Dauer ist jedoch nicht in jedem Fall praktikabel. Daher haben Gerichte zum Teil entschieden, dass eine Speicherdauer von 10 Tagen zulässig sein kann, wenn sie im Einzelfall begründet ist.
Werden überwachungsvideos gelöscht
Offene Videoüberwachung in Verkaufsräumen muss nicht sofort gelöscht werden, sondern darf auch noch nach Monaten vom Arbeitgeber ausgewertet werden, um Straftaten von Beschäftigten aufzudecken. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).