Antwort Wird Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber beantragt? Weitere Antworten – Wer stellt den Antrag auf Mutterschaftsgeld

Wird Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber beantragt?
Was muss ich beim Antrag beachten Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenärzt oder Hebamme zwei Bescheinigungen aus, mit denen Schwangere zum einem ihr Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse beantragen und zum anderen den Arbeitgeber informieren sollten.Ihr Arbeitgeber ist zur Leistung des Zuschusses verpflichtet, wenn Ihr durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn vor Beginn der Mutterschutzfristen höher ist als 13 Euro. Also ab einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro. Sie erhalten im Juni, Juli und August ein monatliches Nettogehalt von 1.800 Euro.Bitte Deinen Arzt oder Deine Hebamme um ein „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“. Du erhältst es kostenfrei frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Die Bescheinigung enthält eine Ausfertigung für die Krankenkasse und eine weitere, die Du Deinem Arbeitgeber vorlegen kannst.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bezahlt : Wie lange müssen Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.

Was braucht die Krankenkasse vom Arbeitgeber für Mutterschaftsgeld

Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage, bei Wochenlohn durch 91 Tage.

Wer kümmert sich um Mutterschaftsgeld : Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Schwangere einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Familien- oder privat Versicherte stellen den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.

Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag.

Wie wird Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ausgezahlt

Ist das Nettoentgelt der Beschäftigten höher als ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld, gleicht der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgelds (13 Euro) und dem kalendertäglichen Nettoentgelt aus.Versicherte Schwangere, die erwerbstätig sind oder Arbeitslosengeld beziehen, können Mutterschaftsgeld beantragen. Der Antrag muss sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin gestellt werden und eine aktuelle Bescheinigung über den Entbindungstermin ist erforderlich.Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag der Elterngeldstelle.
  • Geburtsurkunde.
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeldzahlung (Krankenkasse)
  • Bescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung (Arbeitgeber)
  • Gehaltsnachweise.


Wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld beziehen, dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie vor der Mutterschutzfrist bekommen haben.

Wann muss ich das Wochengeld beantragen : Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann das Wochengeld beantragt werden.

Wird Mutterschaftsgeld auf einmal ausgezahlt : Sie können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro erhalten. Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt.

Wird Wochengeld automatisch ausgezahlt

Das Wochengeld wird ab Beginn des Mutterschutzes alle vier Wochen im Nachhinein ausbezahlt. Bitte beachten Sie den zusätzlichen Bankweg. Wie wird das Wochengeld errechnet Es wird der Nettoarbeitsverdienst aus den letzten drei vollen Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen.

Wochengeld erhalten ausschließlich weibliche Versicherte, die einen Verdienstentgang erleiden: Berufstätige Frauen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann das Wochengeld beantragt werden.